Befristete Ausnahmeregelungen
Sächsisches Arbeitsministerium: In vierter Corona-Welle andere Höchstarbeitszeiten

Geschafft! Die momentane Pandemie-Situation bringt Arbeitszeiten mit sich, die an die Grenze der täglichen Höchstarbeitszeit gehen – oder über sie hinaus.
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Dresden. In Sachsen sind ab sofort unter anderem im Gesundheitswesen Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit erlaubt. Die Ausnahmen seien nötig, weil „im Vergleich zu den letzten Pandemie-Wellen vor allem Krankenhäuser und Pflegedienste mit deutlich höheren Personalausfällen“ rechneten, teilte das sächsische Arbeitsministerium in Dresden mit.
Gründe hierfür seien unter anderem die „deutlich höhere Übertragungsrate der aktuellen Delta-Varianten sowie befürchtete Personalausfälle durch notwendige Kinderbetreuung aufgrund von Schul- und Kitaschließungen“. In Sachsen ist zwar bis zu den Weihnachtsferien die Pflicht zum Schulbesuch ausgesetzt, allerdings sollen Schulen und Kindergarten generell geöffnet bleiben. Jedoch gibt es keine Notbetreuung, wenn Schulen oder Kindergarten wegen Corona-Fällen doch geschlossen werden müssen.
Verordnung gilt zunächst bis 15. Dezember
Die jetzt beschlossenen Regelungen sehen vor, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden kann sowie die Beschäftigung auch an Sonn- und Feiertagen möglich ist. Das Arbeitszeitgesetz sieht normalerweise eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 15. Dezember und dabei für Tätigkeiten zur medizinischen Behandlung, Versorgung und Pflege von Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten, die Mitarbeiter der Impfteams sowie von Krematorien.
„Es ist ein sehr schwieriger Abwägungsprozess“, sagte Arbeitsminister Martin Dulig (SPD). „Die Belastung insbesondere für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen ist anhaltend enorm hoch.“ Den Beschäftigten werde in dieser Pandemie „extrem viel“ abverlangt. „Auf der anderen Seite müssen wir gewährleisten, dass Kranke und Pflegebedürftige die notwendige Betreuung erhalten“, ergänzte Dulig. „Deshalb haben wir uns für die befristeten Ausnahmeregelungen entschieden.“