Frankreich

Schleierverbot in staatlicher Klinik rechtens

Veröffentlicht:

STRASSBURG. In einem säkularen Staat wie Frankreich dürfen staatliche Krankenhäuser muslimische Mitarbeiterinnen anweisen, im Dienst ihren Schleier abzulegen. Darin liegt kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Er wies damit die Beschwerde einer Krankenhaus-Sozialarbeiterin in der psychiatrischen Abteilung eines kommunalen Krankenhauses in Paris ab. Das oberste französischen Verwaltungsgericht (Conseil d'État) hatte im Mai 2000 entschieden, dass Staatsangestellte während der Arbeit ihrem Glauben nicht Ausdruck verleihen dürfen. In der Folge gab es Patientenbeschwerden über den Schleier der Mitarbeiterin.

Der Aufforderung des Arbeitgebers, die Kopfbedeckung abzulegen, folgte sie nicht. Als ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, klagte sie - zuletzt vor dem EGMR - erfolglos.

Zwar greife die Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrags in die Religionsfreiheit der Muslimin ein. Dies sei aber durch die säkularen Grundsätze Frankreichs gerechtfertigt, so der EGMR.In einem säkularen Staat dürften staatliche Krankenhäuser generell von ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verlangen, dass sie während ihrer Arbeit religiöse Überzeugungen nicht zum Ausdruck bringen.

Dies trage zur Gleichbehandlung der Patienten bei und sei genereller Ausdruck der Neutralität des Staates und seiner Dienste.Nach der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts vom Mai 2000 sei hier der Arbeitnehmerin auch klar gewesen, dass sie während der Arbeit neutrale Kleidung tragen muss.

Vor diesem Hintergrund sei der Eingriff in die Religionsfreiheit der Muslimin auch nicht unverhältnismäßig gewesen. Ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit liege daher nicht vor, urteilte der EGMR. (mwo)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Internationale Notfallversorgung

Der Krieg ändert den Lehrplan in der Ukraine

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung