Schmidt widerspricht Bundesrats-Votum
BERLIN (ble/fst). Das Bundesgesundheitsministerium lehnt die von den Bundesländern geforderte volle Kostenübernahme künstlicher Befruchtungen durch die gesetzliche Krankenversicherung ab. Eine Vollfinanzierung sei eine familienpolitische Aufgabe, sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der "Ärzte Zeitung".
Veröffentlicht:Seit 2004 beteiligen sich die Kassen nur noch mit 50 Prozent an den Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (IvF). Außerdem ist die Teilfinanzierung auf drei Versuche beschränkt, die Partner müssen zudem älter als 25 Jahre sein, die Frau darf dabei nicht älter als 40, der Mann nicht älter als 50 Jahre sein. Experten zufolge beträgt das Einsparpotenzial der Kassen durch die eingeschränkte Kostenübernahme rund 100 Millionen Euro im Jahr.
Vergangenen Freitag hatte sich der Bundesrat der Position des Saarlands, Sachsens und Thüringens angeschlossen, nach der die Kassen die Kosten wieder vollständig tragen sollen (wir berichteten).
"Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung vielleicht die letzte Hoffnung", sagte Sachsens Sozialministerin Helma Orosz (CDU). Ihr zufolge kommen durch die Regelung jährlich zwischen 6000 und 10 000 Kinder weniger zur Welt. Einer Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung zufolge hat die Eigenbeteiligung seit 2004 viele Paare von einer IvF abgeschreckt oder sie haben aus finanziellen Gründen von weiteren Behandlungszyklen abgesehen. Danach könnten bis zum Jahr 2050 in Deutschland 1,6 Millionen Kinder zusätzlich zur Welt kommen, wenn die IvF in ähnlichem Umfang wie in Dänemark genutzt würde. Dort werden 4,2 Prozent aller Kinder nach einer IvF geboren, in Deutschland sind es 1,65 Prozent.