Krankenkassen

Schuldenerlass für mehr als 50.000 Versicherte

Die Krankenkassen haben mehr als 50.000 Versicherten Schulden in einer Gesamthöhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro erlassen. Das zeigt ein Dokument der Bundesregierung, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben auf 1,1 Milliarden Euro geschuldete Beiträge verzichtet.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auf 1,1 Milliarden Euro geschuldete Beiträge verzichtet.

© BK / fotolia.com

BERLIN. Die Krankenkassen haben säumigen Beitragszahlern ihre Schulden zumindest teilweise erlassen. Rechnerisch handelt es sich dabei um einen Betrag von rund 1,1 Milliarden Euro.

Das geht aus einer Aufstellung für den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Die Kassen setzen damit die Vorgaben des Beitragsschuldengesetzes um, das zum 1. August in Kraft getreten ist.

Die reinen Beitragsschulden belaufen sich demnach auf knapp 232 Millionen Euro. Gut 909 Millionen Euro sind aufgelaufene Säumniszuschläge.

Nach Inkrafttreten der Versicherungspflicht im Jahr 2007 hatte der Gesetzgeber den Kassen einen Spielraum eingeräumt, auf ausstehende Beiträge fünf Prozent Säumniszuschlag im Monat zu erheben.

Mehr als 50.000 Versicherte profitieren nun von dem Beitragsverzicht, den die schwarz-gelbe Koalition den Kassen im vergangenen Jahr auferlegt hatte. Sie müssen die seit 2007 aufgelaufenen Beiträge und Säumniszuschläge nicht nachbezahlen.

Dabei handelt es sich um Versicherungspflichtige, die sich bis 31. Januar 2013 bei den Kassen gemeldet hatten.

Wer erst danach in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgekehrt ist, dürfe zwar damit rechnen, die Säumniszuschläge erlassen zu bekommen, müsse aber die ausstehenden Beiträge zumindest teilweise nachbezahlen, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes der „Ärzte Zeitung“.

Bundesregierung stellt sich gutes Zeugnis aus

Bis Ende Januar waren dies rund 5000 Menschen. Deren Rückstände seien bislang nicht erfasst, heißt es in der Aufstellung. Der Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung hält sich in Grenzen.

Die säumigen Beitragszahler haben in der Regel nämlich keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen. Noch nicht ermittelt ist die Zahl der Versicherten, die keine Beiträge bezahlt haben, aber dennoch auf Kosten einer Krankenkasse ärztlich behandelt wurden.

Laut GKV-Spitzenverband muss diese Gruppe Beiträge nachzahlen. Die Bundesregierung wertet die Zahlen als Erfolg.

Das Beitragsschuldengesetz erziele die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung, heißt es in dem Schreiben an den Gesundheitsausschuss. Eine große Zahl von Menschen sei von erheblichen Beitragsschulden befreit worden. (af)

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