Referendum in Irland

So ist Abtreibung in Europa geregelt

Die Iren stimmen am Freitag über die Streichung des Abtreibungsverbots in der Verfassung ihres Landes ab. Die Regelung in Europa ist generell heterogen. Einige Beispiele.

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Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt und wann überwiegt der Schutz des ungeborenen Lebens?

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt und wann überwiegt der Schutz des ungeborenen Lebens?

© smitt / iStock / Thinkstock

DUBLIN. Im katholisch geprägten Irland gilt bislang eines der strengsten Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen in der Europäischen Union. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Selbst nach einer Vergewaltigung ist in Irland ein Schwangerschaftsabbruch untersagt. Das Gesetz war 2014 gelockert worden. Seitdem ist eine Abtreibung zulässig, wenn das Leben der Schwangeren bedroht oder sie selbstmordgefährdet ist.

Durch das Referendum soll dem Parlament die Möglichkeit gegeben werden, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren. In Meinungsumfragen lagen die Befürworter einer Gesetzeslockerung zuletzt vorne. Zehntausende im Ausland lebender Iren sollen Berichten zufolge für das Referendum in ihre Heimat gereist sein.

Am Freitagabend zeichnete sich beim Referendum über eine Streichung des strikten Abtreibungsverbots in der irischen Verfassung eine hohe Beteiligung ab. Das berichtete die öffentlich-rechtliche irische Rundfunkanstalt RTÉ. Auch die Regierung von Premierminister Leo Varadkar rief die etwa 3,2 Millionen Wahlberechtigten dazu auf, für die Streichung des achten Verfassungszusatz zu stimmen und damit den Weg für eine liberalere Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch freizumachen. „Es ist ein großes Ja von mir“, schrieb er auf Twitter nach der Stimmabgabe. Das Ergebnis lag zu Redaktionsschluss am Freitag noch nicht vor.

So sieht es in anderen europäischen Ländern aus

Die Abtreibungsbestimmungen in Europa sind von Land zu Land verschieden. In vielen Ländern gelten Fristenregelungen. Sehr restriktiv ist das Recht nicht nur in Irland, sondern unter anderem auch in Polen. Eine Auswahl:

  • Deutschland: Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar. Eine Frau kann innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen - in Ausnahmefällen auch bis zur 22. Woche - abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lassen hat und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Die Abtreibung bleibt in dieser Zeit auch straflos, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht. Nicht rechtswidrig hingegen ist eine Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft, wenn der Frau eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.
  • Niederlande: Sie zählen zu den liberalsten westeuropäischen Ländern mit einer Fristenregelung von 24 Wochen. Nach einem Gespräch mit einem Arzt muss die Frau lediglich noch eine fünftägige Bedenkzeit abwarten, ehe sie in einer Klinik behandelt wird.
  • Polen: hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. In dem katholisch geprägten Land sind Schwangerschaftsabbrüche nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Wenn die Frau vergewaltigt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist - und bislang auch, wenn das Kind eine schwere Behinderung haben wird. Konservative Pro-Life-Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachten sie ins Warschauer Parlament. Viele Ärzte würden allerdings den Eingriff verweigern, weil sie Angst vor Ermittlungen oder Abtreibungsgegnern hätten, kritisieren Frauenrechtlerinnen. Deshalb reisten viele Frauen zum Abtreiben etwa in die Nachbarländer Deutschland und Tschechien.
  • Großbritannien: Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland darf nur bei Lebensgefahr für die Mutter abgetrieben werden und wenn sie selbstmordgefährdet ist.
  • Frankreich: Hier wird Frauen eine Frist bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche eingeräumt. Sie können eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen. Die Beschränkung auf Frauen "in einer Notlage" wurde 2014 gestrichen - die Entscheidung darüber lag auch vorher schon allein bei der Schwangeren. Vor einem Eingriff müssen sich Betroffene an zwei Terminen von einem Arzt oder einer Hebamme beraten lassen.
  • Spanien: In dem katholischen Land sind Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zugelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinischen Gründen legal sein. Der konservative Ministerpräsident Mariano Rajoy zog 2014 Pläne zurück, Abtreibungen wieder grundsätzlich für illegal zu erklären. Allerdings wurde die Regelung durchgesetzt, wonach Minderjährige eine Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormunds vorlegen müssen, bevor eine Abtreibung durchgeführt werden darf. (dpa)
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