Solidarausgleich für Zusatzprämien: "himmelschreiender Blödsinn"

Ab dem kommenden Jahr können die Krankenkassen bei ihren Mitgliedern eine einkommensunabhängige Zusatzprämie erheben. Dazu wird es einen automatisierten Sozialausgleich geben. Der stößt bei Krankenkassen allerdings auf massive Kritik.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

"Das ist himmelschreiender Blödsinn - eine absurde Konstruktion." (Dr. Rolf Ulrich Schlenker, Barmer GEK)

DEGGENDORF. "Das ist himmelschreiender Blödsinn!" Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums für den Solidarausgleich bei der Zusatzprämie brachte den ansonsten eher ruhigen Vorstandsvize der Barmer GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, regelrecht in Rage. Es sei eine "absurde Konstruktion", wenn auch Krankenkassen, die keine Zusatzprämie erheben, den Sozialausgleich bekommen sollen, erklärte Schlenker beim Barmer GEK Forum 2010 in Deggendorf.

Die Einführung einer einkommensunabhängigen Zusatzprämie, die die Krankenkassen ab 2011 erheben können, sei eine Weiterentwicklung des bisherigen Zusatzbeitrags, erläuterte Dr. Ulrich Orlowski aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die Zusatzprämie werde von den Mitgliedern ohne Quellenabzug direkt an die Krankenkasse bezahlt. Dadurch erhöhe sich die Transparenz für die Versicherten. Die Zusatzprämie sei ein Preissignal, das den Kassenwettbewerb vorantreiben werde. Das zeige die Erfahrung mit dem bisherigen Zusatzbeitrag.

Um eine Überforderung der Beitragszahler zu vermeiden, werde das neue Finanzierungssystem mit einem Sozialausgleich gekoppelt, erklärte Orlowski. Die Belastung des Mitglieds durch die Zusatzprämie werde auf zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des jeweiligen Mitglieds begrenzt.

Für den Sozialausgleich komme es jedoch nicht auf die kassenspezifische Zusatzprämie an, sondern wie hoch die prospektiv geschätzte durchschnittliche Zusatzprämie aller Krankenkassen in einem Jahr ist. Diese werde der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt feststellen.

"Nur eine begrenzte Zahl von Kassen wird den Zusatzbeitrag erheben müssen." (Dr. Ulrich Orlowski, Gesundheitsministerium)

Der Sozialausgleich soll nach Orlowskis Angaben vom Arbeitgeber oder vom Sozialleistungsträger im automatisierten Beitragsabzugsverfahren durchgeführt werden. Das heißt: Der vom Arbeitgeber an den Gesundheitsfonds zu zahlende Arbeitnehmerbeitrag wird um den Betrag gekürzt, der die persönliche Belastungsgrenze des jeweiligen Mitglieds überschreitet. Liege die durchschnittliche Zusatzprämie aller Kassen beispielsweise bei 15 Euro und die individuelle Belastung des einzelnen Versicherten bei zehn Euro, werden vom Arbeitnehmerbeitrag automatisch fünf Euro abgezogen. Die sich dadurch ergebenden Mindereinnahmen des Fonds werden durch einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln ausgeglichen.

Für den Sozialausgleich kommt es nicht darauf an, ob die konkrete Kasse eine Zusatzprämie erhebt. Der Sozialausgleich wird auch dann bezahlt, wenn die Kasse keine Zusatzprämie erhebt oder wenn diese unter der Belastungsgrenze liegt, erklärte Orlowski. Das soll die Wechselbereitschaft der Versicherten fördern.

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Beitragssatzerhöhung, die den Kassen ab 2011 sechs Milliarden Euro zusätzlich bringt, werde jedoch vermutlich "nur eine begrenzte Anzahl von Kassen" die Zusatzprämie erheben, meinte Orlowski.

Die in den Eckpunkten konzipierte Finanzreform werde die Perspektive der gesetzlichen Krankenversicherung strukturell erheblich verändern, erklärte Orlowski. Die Festschreibung des prozentualen Arbeitgeberbeitrages auf 7,3 Prozent bedeute, dass die Arbeitgeber an der künftigen Ausgabendynamik, die sich aus medizinischem Fortschritt und demografischer Entwicklung ergibt, nicht mehr beteiligt sein werden, räumte Orlowski ein. "Das wollen wir als Kassen definitiv nicht", kommentierte Barmer GEK-Vize Schlenker.

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