Sonnenstudios werden sicherer
BONN (maw). Für Solariengänger ist der Besuch der Sonnenbank seit dem Jahreswechsel sicherer geworden. Denn zum 1. Januar 2012 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) in Kraft getreten.
Veröffentlicht:"Da wir grundsätzlich davon abraten, UV-Strahlen aus Solarien zu nutzen, begrüßen wir diese Fortschritte", kommentiert Fritz Pleitgen, Präsident der Deutschen Krebshilfe. "Das Gesetz und dessen Verordnung sorgen für mehr Sicherheit in Solarien."
Ab jetzt müssten Solariennutzer deutlich sichtbar vor akuten Schäden durch UV-Strahlen an Haut und Augen gewarnt werden.
Darüber hinaus stehe der Solariumbetreiber in der Pflicht, Kunden auf ihren Hauttyp abgestimmt zu beraten und ihnen Schutzbrillen auszuhändigen.
Hohe Bußgelder
Der Gesetzgeber verschärft dieses Jahr laut Krebshilfe auch die technischen Anforderungen an die Solariengeräte: Bis August 2012 müssen alle Geräte ausgetauscht werden, die nicht mehr der europäischen Norm entsprechen - also die Haut mit mehr als maximal 0,3 Watt pro Quadratmeter bestrahlen.
Diese Stärke entspricht einer Bestrahlung um 12 Uhr mittags am Äquator. Die neuen Geräte müssen einen Mindestabstand der Hautflächen zu den Röhren einhalten, sich in Notsituationen abschalten lassen und sich selbst abschalten, wenn die zulässige Strahlendosis überschritten wird.
Bei Verstoß gegen die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben drohen den Betreibern hohe Bußgelder.