Corona-Tests für Reiserückkehrer

Spahn nimmt Hausärzte beim Testen von Urlaubern in die Pflicht

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schraubt intensiv an seinem Verordnungsentwurf, der Corona-Tests für Reiserückkehrer vorsieht. Hausärzte spielen darin eine große Rolle: Sie sollen die Tests durchführen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
In der aktuellen Version des Referentenentwurfs aus dem Hause Spahn sind die Hausarztpraxen als Teststellen vorgesehen.

In der aktuellen Version des Referentenentwurfs aus dem Hause Spahn sind die Hausarztpraxen als Teststellen vorgesehen.

© Zstock / stock.adobe.com

Berlin. In der Bundesregierung wird weiter hart über die Einführung von Pflichttests für Einreisende aus Risikogebieten verhandelt. Das würde auch Urlaubsrückkehrer zum Beispiel aus der Türkei, aus Brasilien oder den USA betreffen.

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Gleichzeitig hat das Gesundheitsministerium in dieser Woche bereits zwei Entwürfe einer Modifikation der am 9. Juni ergangenen Test-Verordnung vorgelegt. Darin ist aber von einer Pflicht nicht die Rede. Noch! Nach wie vor scheint die Pflichttest-Verordnung im Gespräch zu sein. Als wahrscheinlicher Termin gilt die kommende Woche.

Tests an Transitstrecken?

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (CDU) plädiert dagegen für „Außenwerbung“ in Grenznähe, um Rückkehrer mit dem Auto zu freiwilligen Tests zu bewegen. Denkbar seien zudem Hinweise über die Corona-App und im Radio, sagte Rüddel am Donnerstag der „Ärzte Zeitung“.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) lehne aus guten Gründen Grenzkontrollen ab, um die innereuropäische Wirtschaft nicht zu schwächen. Alternativ könne er sich eine engere europäische Zusammenarbeit vorstellen, um Testmöglichkeiten entlang von Transitstrecken bereitzustellen, sagte Rüddel.

In den vorgeschalteten Entwürfen zur Änderung der Test-Verordnung werden ausweislich einer Version von Dienstagnachmittag die Praxen der Hausärzte als Teststellen angeführt. „Die Entnahme von Körpermaterial erfolgt durch die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte“, heißt es darin. Dafür sollen die Hausärzte mit pauschal zehn Euro je Abstrich vergütet werden.

Anspruch auf Tests sollen nach den jüngsten Plänen aus dem Ministerium alle Einreisenden nach Deutschland haben, also auch diejenigen, die sich nicht in als Risikogebiete eingestuften Regionen aufgehalten haben.

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Hausärzte warnen

In Ärztekreisen hat dieser Vorstoß des Ministers ein geteiltes Echo ausgelöst. Aus dem Hausärzteverband Nordrhein kam am Donnerstag der Vorschlag, zusätzlich zur Einrichtung weiterer Testzentren auch Praxen in einem rollierenden System für Tests von Rückkehrern aus Risikogebieten auszuweisen, die nicht über Flughäfen eingereist seien.

„Die Rotation ist nötig, damit den Hausärzten nicht die Patienten weglaufen“, sagte der Vorsitzende des Verbands Oliver Funken der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).

An anderer Stelle wurde die Frage aufgeworfen, warum der Verordnungsentwurf ausschließlich die Hausärzte adressiere. Auch andere Fachrichtungen könnten die Tests vornehmen. Die angekündigte Vergütung von zehn Euro sei zudem kein wirtschaftlich darstellbarer Betrag, hieß es.

Fraktionen sind eingebunden

Trotz der Sommerpause des Bundestages sind die Regierungsfraktionen in die Ausarbeitung der Verordnung eingebunden. „Die neue Verordnung sei in enger Abstimmung mit den Fraktionen und ihm selbst als Ausschussvorsitzendem entstanden, sagte Rüddel. Er begrüße vor allem die Ausweitung von Tests für Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.08.202015:35 Uhr

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn prellt die Zeche - denn wer bezahlt diese Reise-Luxus-Tests?

Natürlich nicht die Verursacher selbst, sondern die Gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) und keinesfalls die Private Kran­ken­ver­siche­rung (PKV)!
"Urlauber können sich [vom 01.08.2020] an bei der Rückkehr nach Deutsch­land kosten­frei auf SARS-CoV-2 testen lassen...Hieß es in einer Vorabfassung der Verordnung gestern noch, dass alle an der hausärztli­chen Versorgung teilnehmenden Ärzte Abstriche machen sollen, sieht die neue Verord­nung vor, dass die Leistungen „durch niedergelassene Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebe­nen Testzentren“ erbracht werden sollen. Tests sind auch beim Gesundheitsamt sowie an Teststationen an Flughäfen und Bahn­höfen möglich.

Bei der Vergütung für die Tests, die innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr erfolgen sollen, hat das Ministerium leicht nachgebessert. Gestern waren noch pauschal zehn Euro [sic!] für die „Entnahme von Körpermaterial“ angedacht. Heute heißt es in der Verordnung, dass es stattdessen 15 Euro geben soll. Die Kassenärztliche Bun­des­vereinigung hält 25 Euro für kostendeckend. Die Laborkosten [50,50 €] bleiben unverändert [hoch].

Die Kosten für die Tests trägt die gesetzliche Krankenver­si­cherung (GKV). Das Ministerium rechnet mit Mehrkosten von 50,5 Millionen Euro je einer Million Tests durch Laborleis­tungen und 15 Millionen Euro durch die pauschale Vergütung für die Vertragsärzte..."

Weitere sachlich/fachlich nicht zu rechtfertigende Unterlassung und Diskriminierung: "Die Testung von medizinischem Personal in ambulanten Arztpraxen, die mit einer Viel­zahl von chronischen Kranken und alten Menschen intensiv in Berührung kommen, ist nicht vorgesehen“, kritisierte zu Recht der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler

Sindy Thomas 31.07.202007:26 Uhr

Risikopatienten, die ihren Hausarzt aufsuchen müssen - gerade z.B. Herzpatienten, die jetzt bei den tropischen Temperaturen massive Probleme haben - müssen sich dann noch zusätzlich der Gefahr aussetzen, sich das Covid-19 einzufangen?!
Von Personen, denen es am wichtigsten war in den Urlaub zu reisen - die Reisewarnungen belächelten?!
Nicht nachvollziehbar.
Oder will man die Bevölkerung ausdünnen - der Stärkste überlebt?!

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