Verordnung tritt in Kraft
Spahn spannt Corona-Schutzschirm weiter auf
Am Mittwoch treten der Schutzschirm für Heilmittelerbringer und Liquiditätshilfen für Zahnärzte in Kraft. Widerspruch bleibt nicht aus.
Veröffentlicht:Berlin. Mit einer weiteren Verordnung holt Gesundheitsminister Jens Spahn Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und medizinische Masseure unter den Rettungsschirm. Die „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“, die am Mittwoch in Kraft tritt, stößt nicht überall auf Zustimmung. Das Finanzvolumen der Hilfen für die Heilmittelerbringer wird vom Bundesgesundheitsministerium auf 970 Millionen Euro geschätzt.
Die Zahnärzte sollen eine Gesamtvergütung in Höhe von 90 Prozent der Gesamtvergütung aus 2019 erhalten. Übersteigt der von den Kassen überwiesene Betrag die tatsächlich erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen, müssen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Überzahlung vollständig ausgleichen.
In einer früheren Fassung der Verordnung war ihnen noch zugestanden worden, 30 Prozent davon einbehalten zu dürfen. Dieses Zugeständnis hat die Bundesregierung wieder kassiert. Die Zahnärzte könnten einen erheblichen Teil der ihnen entgehenden Leistungen nach der Krise wieder aufholen.
Zahnärzte warnen vor Substanzverlust
Die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte reagierten mit Unverständnis. Die erheblichen Einnahmeverluste bei gleichzeitig weiterlaufenden Betriebsausgaben und immensen Investitionskosten könnten viele Praxen nicht länger schultern, hieß es am Montag bei der Kammer. „Erhebliche Substanzverluste“ in der vertragszahnärztlichen Versorgung sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Wolfgang Eßer voraus.
Opposition sieht noch Lücken
Die Heilmittelerbringer, die vor dem 30. September 2019 zugelassen worden sind, erhalten für das zweite Quartal des laufenden Jahres 40 Prozent ihrer mit den Kassen abgerechneten Vergütung plus Zuzahlungen aus dem vierten Quartal 2019. Alle anderen erhalten zwischen 1500 und 4500 Euro. Die Anträge dafür können bei den zuständigen Arbeitsgemeinschaften gestellt werden.
Die Verordnung holt auch die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes unter den Schirm. „Es ist gut, dass Eltern-Kind-Kuren-nun wie die übrigen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen behandelt werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen Maria Klein-Schmeink der „Ärzte-Zeitung“.
Allerdings klaffe weiter eine Lücke bei den Einrichtungen für besonders Schutzbedürftige wie zum Beispiel Gemeindepsychiatrien, Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung, Sozialpädiatrische Zentren oder der Wohnungslosenhilfe. (af)