Medienbericht

Spahn will unseriöse Heilmethoden verbieten

Mit einem neuen Gesetz plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Frischzell-Anwendungen und anderen gefährlichen Heilmethoden einen Riegel vorzuschieben.

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Frischzellen werden häufig zum Anti-Aging oder zur Stärkung der körpereigenen Immunabwehr angeboten.

Frischzellen werden häufig zum Anti-Aging oder zur Stärkung der körpereigenen Immunabwehr angeboten.

© Eisenhans / stock.adobe.com (Symbolbild)

BERLIN. Einem aktuellen Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ (online) vom Freitag zufolge will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit neuen gesetzlichen Regelungen künftig gegen gefährliche Therapien und Behandlungspraktiken vorgehen.

Nach ersten Informationen aus Regierungskreisen liegt dabei der Fokus unter anderem auf Herstellung, Verkauf und Anwendung von Extrakten aus tierischen Organen, meist von Schafen. Sie werden häufig als Frischzellen-Therapie zum Anti-Aging oder zur Stärkung der körpereigenen Immunabwehr angeboten. Ärzte und Heilpraktiker, die dies anbieten, stellen dazu die Präparate in der Regel selbst her.

In Fachkreisen ist die Anwendung allerdings wegen möglicher Risiken wie schweren Infektionen und fehlendem Wirksamkeitsbeleg schon seit längerem sehr umstritten. Ein entsprechendes gemeinsames Gutachten von Paul Ehrlich-Institut und BfArM zu Frischzellen und xenogenen Organextrakten unterstreicht dies.

„Patienten müssen sicher sein können, dass ihnen Arzneimittel nicht schaden“, wird Spahn dazu jetzt in der SZ zitiert. Geplant sei daher, das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern.

Dazu werde in Kürze ein Referentenentwurf vorgestellt werden. Alle Bundesländer seien mittlerweile auch einhellig dafür, diese Art von Behandlungen zu verbieten, hieß es dazu auf tagesschau.de.

Umstrittene Therapie mit Frischzellen

Spahn setzt mit seinem Vorhaben offenbar an der Kritik an, dass Angehörige nichtärztlicher Heilberufe, etwa Heilpraktiker, aber auch bestimmte Privatkliniken, immer wieder durch Anwendung fragwürdiger selbsthergestellter Arzneien Patienten in Gefahr bringen.

Vereinzelt sind Gerichte auch bereits gegen die Anwendung der umstrittenen Therapie mit Frischzellen eingeschritten. So untersagte im vergangenen Jahr etwa das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße der „Villa Medica“ im rheinland-pfälzischen Edenkoben, die Therapie mit gefrorenen tierischen Frischzellen fortzuführen. Es handle sich dabei um ein „bedenkliches Arzneimittel“, so das Urteil (Az.: 5 K 903/16.NW).

Ein anderes Beispiel aus jüngster Vergangenheit: Ein Heilpraktiker aus Brüggen hatte Krebspatienten mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat behandelt. Es kam zu Überdosierungen mit Todesfolge.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat dazu im vergangenen April Anklage erhoben. Der Vorwurf: fahrlässiger Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässige Tötung in drei Fällen. (dpa)

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