Praxisaufkauf

Spahn wirft KVen künstliche Aufregung vor

Veröffentlicht:

BERLIN. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, weist die teils harsche Kritik von Ärzten am Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes zurück.

Streitpunkt ist insbesondere der Aufkauf von Praxissitzen in laut Bedarfsplanung überversorgten Regionen. Hier werde ein "Popanz von Vertretern der verfassten Ärzteschaft geschürt", schreibt Spahn am Dienstag in einem Blogbeitrag.

Von Praxisschließungen könne keine Rede sein, verteidigt er die Pläne. "Es geht lediglich um die Wiederbesetzung. Keinem Arzt wird die Praxis weggenommen. Keine Praxis im laufenden Betrieb wird geschlossen."

Es werde keinen Praxisaufkauf ohne zustimmendes Votum der betreffenden KV im Zulassungsausschuss geben. "Dies kann man im Detail im Paragrafen 103 Abs. 3 Satz 4 SGB V auch noch einmal in Ruhe nachlesen."

Er bleibe dabei, dass es richtig ist "Versorgung dort zu stärken, wo wirklich Bedarf besteht", so der CDU-Gesundheitspolitiker. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Lesetipps
Nur zwei der aktuell vier zugelassenen Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung seien Kassenleistung, erläuterte der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Neuer Leistungsanspruch für Versicherte

G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung

Person hält Smartphone welches eine ChatGPT-Anwendungsschnittstelle anzeigt.

© Goutam / stock.adobe.com

Verliebt in die Künstliche Intelligenz

Wenn der Chatbot zum Suizid aufruft