Verordnung in Kraft

Start frei für Corona-Massentests

Ab sofort kann in Deutschland breiter auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Die Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist in Kraft getreten – damit ist der Weg frei für Tests zulasten der GKV auch von Menschen ohne Symptome.

Veröffentlicht:
Ein Mitarbeiter hält ein Abstrichröhrchen für die Corona-Testung in der Hand.

Ein Mitarbeiter hält ein Abstrichröhrchen für die Corona-Testung in der Hand.

© Claus Schun / SZ Photo / picture alliance

Berlin. Die Test-Strategie von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann anrollen. Am Dienstagnachmittag ist die „Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft getreten.

Damit ist der Weg frei für Tests zu Lasten der GKV auch von Menschen ohne Symptome. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken“, sagte Spahn. Das gehe nur mit präventiven Reihentests in Kliniken und Pflegeheimen und wenn möglichst alle Kontaktpersonen getestet würden, sagte der Minister.

Spahn: „Am Geld soll es nicht scheitern“

Die Verordnung gilt rückwirkend zum 14. Mai. Mit der Verordnung wird das Kostenrisiko für die nun möglichen Reihentests asymptomatischer Personen auf die gesetzliche Krankenversicherung verlagert.

„Am Geld soll das nicht scheitern“, sagte Spahn am Dienstag. Es sei viel teurer, zu wenig zu testen als zu viel zu testen. Erstattungsfähig sind nach aktuellem Stand nur PCR-Tests. Eine Million Tests werden derzeit mit gut 52,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Tests werden über die KVen abgerechnet.

Infektionsketten schnell sichtbar machen

Konkret besteht ab sofort die Möglichkeit, symptomfreie Personen vor ambulanten Eingriffen und bei Neuaufnahmen im Krankenhaus zu testen. Reihentests in Pflegeheimen, Schulen und Kitas sollen Infektionsketten schnell sichtbar machen und früh unterbrechen helfen. Sie können vorgenommen werden, wenn ein COVID-19-Fall aufgetreten ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst kann aber auch unabhängig davon in Heimen und bei Pflegediensten testen lassen.

Vorsorglich taucht auch die Corona-App in der Verordnung auf. Als Kontaktperson kann auch gelten, wer von der App gewarnt wird, einer infizierten Person so nahe gekommen zu sein, dass ein Infektionsrisiko bestehen könnte. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Veranstaltung von „Gesünder unter 7 Plus“

Appell zur Früherkennung von Typ-1-Diabetes

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Kommentare
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Silouetten von Menschen in unterschiedlichen Farben.

© tydeline / stock.adobe.com

SAID, SIDD, SIRD, MOD und MARD

Das steckt hinter den fünf neuen Diabetes-Subtypen

Organ wird bei OP entnommen

© horizont21 / stock.adobe.com

Vom Opt-in zum Opt-out

Studie: Widerspruchslösung erhöht Organspende-Zahlen nicht