Bei Jugendlichen
„Therapien“ gegen Homosexualität nur in Ausnahmefällen
Spahn macht Ernst beim Verbot von Konversionstherapien bei Jugendlichen. Nun hat er einen Referentenentwurf vorgelegt.
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Homosexualität anerkennen: Bundesgesundheitsminister Spahn strebt an, Konversionstherapien soweit wie möglich verbieten zu lassen.
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Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien zur „Umpolung“ von Homosexuellen vorgelegt.
In Deutschland würden nach wie vor Maßnahmen durchgeführt, die auf eine „Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung“ gerichtet seien, heißt es in dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Entwurf.
Solche „Therapien“ sollen laut Entwurf künftig bei unter 18-jährigen Menschen generell untersagt sein. Bei einwilligungsfähigen Volljährigen sollen die Behandlungen laut Entwurf hingegen grundsätzlich zulässig sein. Dies gelte aber dann nicht, wenn Personen, die bei ihrer Entscheidung für eine Behandlung einem „Willensmangel“ unterlägen. Das sei bei Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung der Fall.
Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafe und hohe Bußgelder
Für 16- bis 18-Jährige soll das Verbot nicht greifen. Der Behandler muss in diesen Fällen jedoch den Nachweis erbringen, dass die behandelte Person die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt.
Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Zudem ist geplant, das Bewerben, Anbieten und Vermitteln der Behandlungen zu verbieten.
Im April hatte Spahn eine Kommission beim Bundesgesundheitsministerium einberufen, die Vorschläge für ein wirksames Verbot von Konversionstherapien erarbeiten sollten. Vorangegangen war eine Länderinitiative von Schleswig-Holstein und Hessen, der sich Berlin, Bremen und das Saarland anschlossen.
Grüne fordern: Gesetzentwurf nachbessern!
Die Grünenfraktion begrüßte die Pläne. Ihnen hafte aber ein Makel an, sagte die Grünen-Sprecherin für Queerpolitik Ulle Schauws am Montag. Die geplante Regelung für 16- bis 18-Jährige lasse außer acht, dass Jugendliche von ihren Eltern unter enormen Druck gesetzt werden könnten.
Daher müsse der Entwurf nachgebessert und die genannte Regelung wieder gestrichen werden. (hom)
Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 04.11.2019 um 15:32 Uhr.