GBA / Pränataldiagnostik
Tür für Pränataltests geht ein Stück weiter auf
Nicht-invasive Tests an Ungeborenen sind auf dem Vormarsch. Pränatalmediziner kritisieren das Angebot. Der Bundestag nimmt sich des Themas nun an.
Veröffentlicht:BERLIN. Niedergelassene Pränatalmediziner halten das Angebot für unreflektiert, die Werbung der Industrie für die nichtinvasiven molekulargenetischen Tests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) bei Schwangerschaften für simplifizierend: Gleichwohl ist der Gemeinsame Bundesausschuss am Freitag einen weiteren Schritt in die Richtung gegangen, diese Tests zur Kassenleistung zu machen.
Das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung hat das Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten eröffnet. Wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostik-Kommission und viele Organisationen mehr sind nun aufgefordert, die vorgesehenen Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien des GBA innerhalb der nächsten sechs Wochen zu kommentieren.
„Angesichts der Risiken invasiver Untersuchungen sowie der belegten hohen Testgüte der geprüften NIPT-Verfahren sieht der GBA im Ergebnis der Studienauswertungen eine Anerkennung der NIPT als im Einzelfall mögliche Leistung im Rahmen der Schwangerenbetreuung als medizinisch begründet an“, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Professor Josef Hecken, am Freitag. Es gehe ausschließlich um Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken, nicht um Reihenuntersuchungen, sagte Hecken.
Genau diesen Dammbruch befürchtet jedoch der Berufsverband der niedergelassenen Pränatalmediziner (bvnp). Es sei zu befürchten, dass es zu einer „unreflektierten und ausufernden Anwendung dieses Tests kommen könnte“, heißt es in einem Positionspapier der Mediziner.
Wie weit die Gestaltungsmacht der Selbstverwaltung an dieser Stelle überhaupt reicht, ist noch nicht klar. Hecken selbst hatte bereits vor Jahresfrist in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages eine „parlamentarische Debatte und Willensbildung“ angeregt. Nachdem zusehends molekulargenetische Testverfahren auf den Markt drängten, sei dies zwingend notwendig“.
Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Fraktionen außer der der AfD haben daraufhin eine Debatte über NIPT und die gesellschaftlichen Folgen im Parlament angestoßen. Sie ist für die Woche vom 8. bis 12. April angesetzt.
Welche Regelungen sind im Beschlussentwurf vorgesehen?
Als Leistung der GKV sollen NIPT laut GBA nur bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten im Einzelfall in Frage kommen. Ein ausschließlich statistisch begründetes Risiko für eine Trisomie – beispielsweise aufgrund des Alters der Schwangeren sei nicht ausreichend, um den Test zu Lasten der GKV in Anspruch nehmen zu können.
Ziel der Untersuchung mit NIPT sei es, dass Schwangeren sich mit ihrer individuellen Risiko für das Vorliegens einer Trisomie auseinandersetzen können, invasive Untersuchungen – Amniozentese und Chorionzottenbiopsie – jedoch vermeiden können. Es sollen nur NIPT-Verfahren verwendet werden dürfen, deren Testgüte nachweislich sehr hoch ist, so der GBA in einer Mitteilung.
Beratende Ärzte müssten zudem über eine Qualifikation gemäß Gendiagnostikgesetz und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen. Zudem werde zur Unterstützung der Beratung derzeit eine entsprechende Versicherteninformation erarbeitet.
Zur ärztlichen Aufklärung und Beratung vor der Anwendung des Tests muss nach Auffasung der Patientenvertretung im GBA auch der Hinweis gehören, dass in bestimmten Beratungsangeboten (etwa durch Eltern von Menschen mit Trisomien) umfassende Informationen über das Leben mit Trisomien eingeholt werden können.
Derzeit entscheiden nach Expertenangaben etwa zehn Prozent der Frauen, die mit einem Kind mit Down-Syndrom (Trisomie 21) schwanger sind, für das Baby. 90 Prozent der Kinder kommen nicht zur Welt. (af/run)