Streit um die UPD
Union fordert einjährige Übergangslösung bei Patientenberatung
Ab Januar soll die UPD als Stiftung tätig sein. Damit Patientenberatungen nicht abrupt wegbrächen und Beschäftigte von der Stange gingen, brauche es eine gewisse Übergangszeit, fordert die Unionsfraktion.
Veröffentlicht:Berlin. Die Unionsfraktion sieht die Patientenberatung in Gefahr. Hintergrund ist eine Entscheidung von Bundestag und Bundesrat vom März diesen Jahres. Demnach soll die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ab dem 1. Januar 2024 in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt werden.
Angesichts der Kürze der verbleibenden Zeit, schreibt die Fraktion in einem Antrag an den Bundestag, drohten sowohl eine „mehrmonatige Unterbrechung der Beratungstätigkeit“ als auch der „dauerhafte Verlust bewährter Fachkräfte“ der UPD gGmbH.
Warnung vor Verlust „bewährter Fachkräfte“
So werde die Beratungshotline voraussichtlich Anfang Dezember abgeschaltet. Auch die Vor-Ort-Beratungsstellen und der Internetauftritt der UPD würden vor Ende Dezember ihre Tätigkeiten einstellen. Um die Arbeit einer „handlungsfähigen“ Stiftung garantieren zu können, habe die Bundesregierung daher „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine einjährige Übergangsregelung für die Umwandlung der UPD enthalte.
Vorbild könne die Zusammenführung von Krebsregisterdaten der Länder auf Bundesebene sein. Dafür sind gesetzlich verschiedene Stufen vorgesehen.
Die bisherige UPD gGmbH sei bereit, ihre Tätigkeit im Rahmen einer Übergangslösung für ein Jahr fortzusetzen, heißt es im Antrag der Unionsfraktion. Auch das Gros der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wolle ihre Beratungstätigkeit fortsetzen. Allerdings beklage der Betriebsrat der UPD „fehlende Perspektiven und Angebote“ für die Belegschaft. Praktisch allen UPD-Beschäftigten flatterten in Kürze Kündigungen ins Haus.
Umstrittene Finanzierung der UPD-Stiftung
Auf Kritik der Union stößt erneut die Art der Finanzierung der künftigen UPD-Stiftung. Diese soll mit jährlich 15 Millionen Euro aus Beitragsmitteln ausgestattet sein. Die private Krankenversicherung (PKV) kann in die Finanzierung einsteigen, gesetzlich verpflichtet dazu ist sie nicht.
Die Finanzierung über den GKV-Spitzenverband, schreiben CDU/CSU, sei „unvereinbar“ mit dem Interesse an „größtmöglicher Unabhängigkeit der Patientenberatung“. Eine Mehrheit der Patienten- und Verbraucherverbände hätte sich bei einer kürzlich stattgefundenen Anhörung im Gesundheitsausschuss daher für eine Steuerfinanzierung der UPD ausgesprochen. (hom)