Koalitionsverhandlungen
Union und SPD wollen „digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung“
Die potenziellen Koalitionäre wollen das föderale Dickicht lichten, das die Einwanderung von Fachkräften auch bei Pflege und Gesundheit prägt. Einigkeit gibt es auch beim Thema Rehabilitation.
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Union und SPD wollen eine digitale Agentur für Fachkräfte etablieren, die als Ansprechpartnerin rund um alle Prozesse von Migration und Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen dienen soll.
© Oliver Berg / dpa
Berlin. Bei den Themen Arbeit und Soziales haben Union und SPD noch viel Abstimmungsbedarf. Das Papier der Arbeitsgruppe 5 ist farbgesättigt – viele Inhalte, besonders bei Grundsicherung und Rente, sind in eckige Klammern gesetzt, also strittig.
Vergleichsweise große Einigkeit herrscht beim Thema Fachkräftesicherung. Da dies „ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes“ sei, wolle man hier „alle Register ziehen“. Dazu gehört eine zwischen beiden möglichen Koalitionspartnern vereinbarte „digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung“, die „unter Mitwirkung“ der Bundesagentur für Arbeit aufgesetzt werden soll. Diese solle künftig eine einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte sein und alle Prozesse rund um die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen bündeln. Dies werde „verzahnt mit den Strukturen der Länder“ geschehen, heißt es.
Der Konsens endet bei der Entlastung von Familien, die diesen helfen soll, „den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung besser bewältigen zu können“. Die SPD will dafür ein „jährliches Familienbudget für Alltagshelfer“ einführen, die Union möchte diesen Schritt zunächst nur prüfen.
Weitere Vereinbarungen respektive Streitpunkte:
Sozialversicherungen: Union und SPD sprechen sich dafür aus, Sozialwahlen zu modernisieren und Online-Wahlen als Ergänzung zur Briefwahl zu ermöglichen. Bisher ist das nur im Rahmen eines Modellversuchs etabliert. Nur die Union spricht sich laut dem Papier der Arbeitsgruppe dafür aus, Urwahlen bei den Trägern der Renten- und Krankenversicherung sowie der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) einzuführen – also nicht nur „Friedenswahlen“ ohne eigentliche Wahlhandlung.
Rehabilitation: Der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ soll gestärkt werden. Flächendeckend soll dafür der sogenannte Ü45-Check umgesetzt werden. Dieser Check ist 2016 modellhaft mit dem Flexirentengesetz in das SGB VI eingeführt worden. Mit diesem Selbsttest soll Versicherten gegebenenfalls eine Empfehlung für eine mögliche Rehabilitationsleistung oder eine Präventionsleistung gegeben werden. Reha-Leistungen sollen künftig diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind. Als Ziel wird die einfache, digitale Beantragung möglichst vieler Leistungen genannt. So soll beispielsweise ein gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen möglich werden. Grundsätzlich soll im SGB VI ein Fallmanagement beruhend auf den Ergebnissen laufender Modellprojekte etabliert werden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter gemacht werden.
24-Stunden-Betreuung: Die Arbeitsbedingungen und Versorgungsstrukturen in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung von zumeist pflegebedürftigen Menschen zu Hause sollen verbessert werden. Bereits die Ampel-Koalition hatte 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vermerkt, es solle eine „rechtssichere Grundlage“ für die Betreuung im familiären Bereich geschaffen werden. Dazu ist es nicht gekommen. Verlässliche Zahlen über die Zahl der Beschäftigten in derartigen „Live-in-Arrangements“ in Deutschland gibt es nicht. (fst)