Offener Brief an Spahn

Vertragsärzte üben Schulterschluss im Streit um IT-Fristen

In einem Schreiben an Gesundheitsminister Spahn begehrt die Vertragsärzteschaft geschlossen gegen die IT-Fristen auf. Das war zuletzt nicht immer so.

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Die Zeit läuft, die Ärzte wollen sich aber nicht drängen lassen: KBV und KVen mahnen eine Fristverlängerung im IT-Streit an.

Die Zeit läuft, die Ärzte wollen sich aber nicht drängen lassen: KBV und KVen mahnen eine Fristverlängerung im IT-Streit an.

© DNY59 / getty images / istock

Berlin. Die Vertragsärzteschaft begehrt nun geschlossen gegen die geplanten IT-Fristen in Praxen auf. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen seien „geeignet, die notwendige Akzeptanz der Niedergelassenen zu verspielen“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Brief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Schreiben trägt demonstrativ die Embleme der 17 KVen sowie der KBV.

Den Vorteil haben andere

Verärgert zeigen sich KVen und KBV erneut, dass die Vertragsärzte die Pflichten der Digitalisierung abzuarbeiten hätten, während spätere „Datennutzer wie Krankenkassen und Arbeitgeber“ den Vorteil in Form „besserer und schnellerer Informationen“ einheimsten.

Zudem müssten die Praxen die Kosten für das technische Versagen der Systeme zum Teil selbst tragen. Die Politik wiederum drohe mit Sanktionen, wenn Praxen nicht fristgemäß Anwendungen implementierten – obwohl diese „noch nicht verfügbar oder technisch unausgereift“ seien.

IT-Fristen „erheblich“ verlängern

Die Zeiträume für die Einführung digitaler Anwendungen müssten plausibel und machbar sein, fordern KBV und KVen. Umsetzungsfristen seien deshalb „erheblich“ zu verlängern. Die Kosten der Anbindung an die TI sowie alle Folgekosten seien den Ärzten angemessen zu kompensieren.

Die Androhung einer Ersatzvornahme werde diese Haltung der Vertragsärzte nicht ändern, heißt es in Richtung Spahn-Ministerium. Dort hatte man die Bitte der Vertragsärzte um Fristverlängerungen kürzlich elegant zurückgewiesen. Die bestehenden Fristen seien „anspruchsvoll, aber gleichzeitig realistisch“.

Weder bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie, die zum 1. Juli von der KBV vorzulegen gewesen wäre, noch der elektronischen Krankschreibung ab 1. Januar 2021 oder der elektronischen Patientenakte ab Januar 2021 ist das BMG zu Konzessionen bereit. (hom)

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Kommentare
Dr.med. Doris Flick 24.07.202022:56 Uhr

Einen solchen Schulterschluss gab es noch nie, soweit ich mich erinnern kann. Offensichtlich ist der Unmut bei uns Niedergelassenen viel größer, als bisher u. a. über die Standespresse suggeriert. Unsere K(B)V-Vorstände scheinen handfeste Belege dafür zu haben, wie unzufrieden die Basis mit der gesamten Vorgehensweise bei der TI ist.

Ich hoffe, dass die Politik die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen wird. Es dürfte um weit mehr als um "Akzeptanz der TI bei den Niedergelassenen" gehen. Es läuft auf die Frage hinaus, ob die Politik den Bogen, insbesondere in Corona-Zeiten, nicht gerade deutlich überspannt hat. Bleibt Spahn unbeirrbar bei seinem Kurs gegen die Niedergelassenen, läuft er Gefahr, dass diese ihm, vielleicht sogar mit Unterstützung durch die KVn, in großer Zahl die rote Karte zeigen.

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