Offener Brief an Spahn
Vertragsärzte üben Schulterschluss im Streit um IT-Fristen
In einem Schreiben an Gesundheitsminister Spahn begehrt die Vertragsärzteschaft geschlossen gegen die IT-Fristen auf. Das war zuletzt nicht immer so.
Veröffentlicht:Berlin. Die Vertragsärzteschaft begehrt nun geschlossen gegen die geplanten IT-Fristen in Praxen auf. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen seien „geeignet, die notwendige Akzeptanz der Niedergelassenen zu verspielen“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Brief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Schreiben trägt demonstrativ die Embleme der 17 KVen sowie der KBV.
Den Vorteil haben andere
Verärgert zeigen sich KVen und KBV erneut, dass die Vertragsärzte die Pflichten der Digitalisierung abzuarbeiten hätten, während spätere „Datennutzer wie Krankenkassen und Arbeitgeber“ den Vorteil in Form „besserer und schnellerer Informationen“ einheimsten.
Zudem müssten die Praxen die Kosten für das technische Versagen der Systeme zum Teil selbst tragen. Die Politik wiederum drohe mit Sanktionen, wenn Praxen nicht fristgemäß Anwendungen implementierten – obwohl diese „noch nicht verfügbar oder technisch unausgereift“ seien.
IT-Fristen „erheblich“ verlängern
Die Zeiträume für die Einführung digitaler Anwendungen müssten plausibel und machbar sein, fordern KBV und KVen. Umsetzungsfristen seien deshalb „erheblich“ zu verlängern. Die Kosten der Anbindung an die TI sowie alle Folgekosten seien den Ärzten angemessen zu kompensieren.
Die Androhung einer Ersatzvornahme werde diese Haltung der Vertragsärzte nicht ändern, heißt es in Richtung Spahn-Ministerium. Dort hatte man die Bitte der Vertragsärzte um Fristverlängerungen kürzlich elegant zurückgewiesen. Die bestehenden Fristen seien „anspruchsvoll, aber gleichzeitig realistisch“.
Weder bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie, die zum 1. Juli von der KBV vorzulegen gewesen wäre, noch der elektronischen Krankschreibung ab 1. Januar 2021 oder der elektronischen Patientenakte ab Januar 2021 ist das BMG zu Konzessionen bereit. (hom)