KV Berlin
Viele heikle Fragen sind noch zu lösen
Satzungsänderungen zu Vorstandswahlen und Übergangsgeldern auf Tagesordnung der VV.
Veröffentlicht:BERLIN. Kurz vor Ende der aktuellen Wahlperiode in der KV Berlin muss die Vertreterversammlung (VV) noch grundsätzliche Weichen für die bevorstehenden Vorstandswahlen stellen. Denn die Satzung der KV Berlin ist noch nicht vollständig an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst.
Diese schreiben unter anderem vor, dass erst alle Vorstandsmitglieder gewählt werden, bevor entschieden wird, wer den Vorsitz übernimmt. Außerdem sollen Hausärzte und Fachärzte jeweils Vorschlagsrecht für ein Vorstandsmitglied erhalten. Beides ist in Berlin bislang anders geregelt.
Die Diskussion um notwendige und geplante Satzungsänderungen hat die VV praktisch die gesamte Legislaturperiode hindurch beschäftigt, blieb jedoch bislang weitgehend ergebnislos.
Vorschläge in Grabenkämpfen zerpflückt
Nachdem die ersten Vorschläge des Satzungsausschusses in den Grabenkämpfen zwischen der vorstandstreuen Facharztfraktion und der Opposition zerpflückt wurden, hat der Vorsitzende des Satzungsausschusses, der Vizepräsident der Berliner Ärztekammer Dr. Elmar Wille, sein Amt niedergelegt.
An seine Stelle rückte der ehemalige Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin Dr. Herbert Menzel. Geplant ist, dass er die aktuell vorgesehenen Satzungsänderungen an diesem Donnerstag der Vertreterversammlung vorstellt.
Ob es dazu jedoch kommt, ist fraglich. Denn die Vertreterversammlung hat vorher sechs Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, die in der vergangenen VV-Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit nicht behandelt werden konnten. In nichtöffentlicher Sitzung geht es dabei auch um die aktuellen Dienstverträge der Vorstände.
Laut gut unterrichteten Kreisen sind Übergangsgelder vorgesehen, die auch unabhängig von der Rückkehr in die Praxis ausbezahlt werden. Diese Regelung widerspricht jedoch einem BSG-Urteil (Az.: B-6-KA-64-98 vom 28.6.2000). Die Rechtsaufsicht der KV unter Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) hat sie dennoch genehmigt.
Weil die vorangegangene Sitzung beschlussunfähig war, wird die VV über die Dienstverträge an diesem Donnerstag in jedem Fall entscheiden – unabhängig von der Zahl der anwesenden Vertreter. (ami)