Warum die Klinik-Öffnung in Hamburg ein heißes Eisen ist

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Seit April 2007 ist der Streit um den Paragrafen 116 b in Hamburg Schlag um Schlag eskaliert.

Seit April 2007 ist der Streit um den Paragrafen 116 b in Hamburg Schlag um Schlag eskaliert.

© Foto: Photolia

HAMBURG. Die Auseinandersetzungen um den umstrittenen Paragrafen 116 b haben in Hamburg praktisch mit seinem Inkrafttreten im Zuge des Wettbewerbsstärkungsgesetzes im April 2007 begonnen.

Die unter hohem Wettbewerbsdruck stehenden Krankenhäuser beschäftigten sich umgehend mit dem Thema, um sich mit neuen Angeboten auf dem Markt zu etablieren. Die KV versuchte, die Interessen der niedergelassenen Ärzte im Genehmigungsverfahren zu wahren. Dabei meinte sie in der Behörde eine eindeutige Präferenz zu Gunsten der Kliniken zu erkennen. Kurz darauf kam es erstmals zu öffentlichen Vorwürfen.

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) warf der KV daraufhin "juristische Winkelzüge" vor. Die KV drohte mit Klage, die Hamburger Gesundheitsbehörde rief beide Seiten zur Mäßigung auf, weil sie Nachteile für den Ruf des Standortes befürchtete. Unstrittig war dagegen die erste Zulassung nach 116 b, die im vergangenen Jahr dem Universitäts-Krankenhaus Hamburg-Eppendorf (UKE) für die Behandlung von Patienten mit Marfan-Syndrom erteilt wurde.

In der Folge versuchten beide Seiten, die Öffentlichkeit mit ihren Argumenten zu überzeugen, während hinter den Kulissen weiter heftig gestritten wurde. Ein Gesprächsangebot der KV zum Thema onkologische Behandlungen wies die HKG im Februar 2008 zurück, weil sie vor Erteilung der Genehmigungen dazu keinen Anlass sah.

Einzelne Klinikträger dagegen setzen auf Gespräche. Zugleich beteiligen sich niedergelassene Ärzte aus Hamburg an der Verfassungsklage gegen den Paragrafen in Karlsruhe. Die Behörde versuchte, das Thema bis zur Bürgerschaftswahl im Frühjahr aus den Schlagzeilen heraus zu halten, was ihr auch gelang. Die danach erteilten Genehmigungen wurden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Bislang sind elf Genehmigungen nach Paragraf 116 b für Hamburger Krankenhäuser erteilt worden. Über zwölf weitere Anträge muss noch entschieden werden.(di)

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