Kommentar
Wer soll die Berliner verstehen?
Recht oder Unrecht - mit Blick auf den Vorstand der KV Berlin interessiert diese Frage bald nur noch am Rande. Die ganze Geschichte um die Auszahlung von 549 000 Euro, die eigentlich als Übergangsgeld bei Wiederaufnahme der Praxistätigkeit gedacht waren, wirft jede Menge anderer Fragen auf.
Wie kommt der Vorstand auf die Idee, dass ihm das Geld zusteht, obwohl er im Amt bleibt? Warum hat der Vorsitzende der Vertreterversammlung die Auszahlung der Gelder veranlasst? Warum hat die Vertreterversammlung der Auszahlung nachträglich zugestimmt? Warum kam die Rücktrittsforderung aus der Vertreterversammlung gegen den Vorstand erst jetzt? Und warum nur gegen die Vorsitzende und nicht gegen die anderen beiden Vorstandsmitglieder?
Alle bisherigen Antworten auf diese Fragen bleiben unbefriedigend.
Auch die Gesundheitsverwaltung muss sich Fragen gefallen lassen: Warum hat sie bei der ersten Prüfung der neuen Dienstverträge die fraglichen Regelungen "übersehen" und nichts beanstandet?
Warum schickt sie jetzt ein Beratungsschreiben statt eines verpflichtenden Bescheids? Bei allen Fragen steht eines fest: Unbeschadet wird die Ärzteschaft aus dieser Geschichte nicht hervorgehen.
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