BMG-Gutachten
Will Spahn Heilpraktikern an den Kragen?
Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht aus, das in der Branche große Unruhe auslöst. Die Leistungsbeschreibung der Expertise lässt Rückschlüsse auf politische Absichten zu. Denn im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, man wolle das Spektrum heilpraktischer Behandlungen „im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit überprüfen“. Doch bisher hat die Koalition 2018 nur eine Verordnung erlassen, die die Heilpraktikerüberprüfung nach bundesweit verbindlichen Leitlinien regelt.
Heilpraktiker sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1983 berechtigt, Heilkunde auszuüben. Sie hätten diese Erlaubnis aber „nach wie vor nicht auf der Grundlage von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Gegenstand einer staatlich geregelten Ausbildung sind“, heißt es in den Ausschreibeunterlagen. Auch die Patienten sei die Ausbildungsqualität nicht zu erkennen. Intention des Heilpraktikergesetzes war eigentlich die Abschaffung dieses Berufes.
Denn in der ursprünglichen Fassung vom 17. Februar 1939 war die Erlaubnis für diese Berufsbezeichnung nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. In Paragraf 4 wurde sogar die Ausbildung von Heilpraktikern verboten, eine Bestimmung, die 1952 wieder aufgehoben wurde. Beim Heilpraktikergesetz handelt es sich im Juristendeutsch um „vorkonstitutionelles Recht“. Solche Gesetze sind nur dann noch erhalten, insoweit sie nicht dem Grundgesetz widersprechen. Deshalb soll der Gutachter klären, welche Möglichkeiten es gibt, „den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen“.
Auch will das BMG wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, per Bundesrecht neben dem Arztberuf einen weiteren Heilberuf mit umfassenden Kompetenzen zu regeln. Offenbar plant das Ministerium auch für den Tag X nach der Abschaffung: Der Gutachter soll darlegen, welche Übergangsregelungen es für Heilpraktiker geben könnte. (fst)