Nach Ampel-Aus
Zeit für Lauterbachs Reformen zerrinnt: Bundestags-Neuwahl soll im Februar stattfinden
Union und SPD haben sich auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar verständigt. Für Lauterbachs Reformagenda wird die Zeit knapp. Für die geplante Entbudgetierung der Hausärzte ist das keine gute Nachricht.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Sollte es noch eine Chance auf die Umsetzung zumindest von Teilen der Reformagenda von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geben, dann wird die Zeit dafür knapp. Verdammt knapp. Der Grund: Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich am Dienstag auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar geeinigt.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von beiden Seiten. Der Termin ist auch mit den Grünen abgestimmt. Auch in anderen Medien wird das Datum genannt. Die Neuwahl ist nötig, nachdem die Ampel-Koalition vergangene Woche gescheitert war.
Leitartikel zum Kompromiss von SPD und Union
Frühere Neuwahlen – vernünftig und ein Hoffnungsschimmer
Vertrauensfrage im Bundestag am 16. Dezember
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird demnach voraussichtlich am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Die endgültige Entscheidung über den Wahltermin muss danach Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen.
Damit würde der Bundestag in diesem Jahr noch gerade an zweieinhalb Sitzungswochen zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Dass gesundheitspolitische Vorhaben wie das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), zu dem am Mittwoch (13. November) Verbände und Sachverständige im Gesundheitsausschuss angehört werden, dazugehört, ist sehr unwahrscheinlich.
Nach dem Crash
Ampel-Aus: Gesundheitsreformen stehen auf der Kippe
Für das Digital-Agentur-Gesetz oder das Pflegekompetenzgesetz sieht es ebenfalls mau aus. Letzteres ist noch nicht einmal im Kabinett beraten worden. Pflegeverbände hatten vor einem Scheitern des Gesetzes gewarnt. Dies werde die Krise in der Pflegeversorgung verschärfen.
Deutscher Pflegetag
Verbände: Pflege muss im Grundgesetz verankert sein
Showdown zur Klinikreform am 22. November
Das GVSG beinhaltet die aus hausärztlicher Sicht wichtige Entbudgetierung der Kolleginnen und Kollegen. Lauterbach hatte bei einer Presseveranstaltung Ende vergangener Woche auf die Frage, ob die Entbudgetierung der Hausärzte noch komme, erklärt, sein Ministerium und er arbeiteten weiter an der möglichen Umsetzung verschiedener Vorhaben. Wie das geschehen soll und ob der Wegfall der Honorardeckel im hausärztlichen Bereich dazugehört, ließ er offen.
Einzig das Pränataldiagnostik-Gesetz könne noch fraktionsübergreifend über die Rampe gehoben werden, hieß es am Dienstag in Medienberichten. Der Ausgang bei der geplanten Krankenhausreform ist offen.
Der Bundesrat will sich am 22. November mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Nordrhein-Westfalen und Bayern werben derzeit massiv dafür, das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss zu schicken.
„Keine nachhaltige Stabilisierung“ der GKV-Finanzen
Kritik an der Ampel-Bilanz in der Gesundheitspolitik kam am Dienstag aus den Reihen der Krankenkassen. „Die Bundesregierung hat es versäumt, die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig finanziell abzusichern“, sagte der Geschäftsführer beim IKK e.V., Jürgen Hohnl.
Vorhaben zur Stabilisierung der Kassenfinanzen aus dem Koalitionsvertrag seien nicht umgesetzt worden. „Stattdessen werden weiterhin finanzielle Belastungen auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geschoben.“
Die Vorstandschefin des Ersatzkassen-Verbandes, Ulrike Elsner, merkte zum Versorgungsstärkungsgesetz an: „Das GVSG ist nicht mehrheitsfähig und damit Geschichte.“ Gleichwohl bestehe weiterhin großer Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung.
Statt einfach mehr Geld mit der Gießkanne auszuschütten, brauche es mehr und schnelle Facharzttermine, forderte Elsner. „Die Lösungen dafür liegen auf dem Tisch, darunter eine verbindliche Meldung von Terminen durch die Arztpraxen, eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung und keine Selbstzahlersprechstunden zulasten von GKV-Versicherten.“ (hom)