Kassenfinanzen
Zusatzbeitrag 2024: Reicht eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte aus?
Der Schätzerkreis empfiehlt, den Zusatzbeitrag 2024 nur minimal zu erhöhen. Bei DAK-Chef Storm löst das Skepsis aus. Gegenüber der Ärzte Zeitung warnt er: Sollte das kommen, würde in der GKV kein Cent zusätzlich für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Empfehlung des Schätzerkreises vom Donnerstag, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr nur um 0,1 Punkte auf 1,7 Prozent anzuheben, ist auf ein vielstimmiges Echo gestoßen. Das Gremium mit Fachleuten aus Kassen, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und Bundesgesundheitsministerium hat seinen Vorschlag den Angaben zufolge einvernehmlich getroffen.
Erwartungsgemäß streichen Vertreter der Ampel-Koalition die positiven Aspekte der Beurteilung durch den Schätzerkreis heraus. So hebt der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, hervor, dass sich die Finanzlage der GKV „trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Lage im Vergleich zum letzten historischen Defizit deutlich verbessert hat“ – im laufenden Jahr musste ein Defizit von 17 Milliarden Euro geschlossen werden. Für 2024 hat der Schätzerkreis eine Lücke von 3,2 Milliarden Euro vorhergesagt.
Über anstehende gesetzgeberische Schritte kann der SPD-Gesundheitspolitiker nichts sagen – bereits Ende Mai wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konkrete Vorschläge machen, doch diese stehen immer noch aus.
Ergebnis des Schätzerkreises
Zusatzbeitrag wird 2024 auf durchschnittlich 1,7 Prozent steigen
Grüne: Gesellschaftliche Aufgaben über Steuern finanzieren
Für die Grünen verweist die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink darauf, dass die Finanzierungslücke kleiner ausfällt, als noch im Sommer prognostiziert. Das BMG habe im Juni noch einen Anstieg von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten angekündigt. Für Klein-Schmeink ist das ein Beleg dafür, dass „die gesetzlichen Regelungen zur Kostendämpfung eine Wirkung entfalten“.
Exklusiv AMNOG-Report der DAK
Analyse: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erreicht nicht annähernd die erhofften Einspareffekte
Dies ist freilich nur ein Teil der Wahrheit: Getrieben wird die vergleichsweise positive Entwicklung insbesondere vom stabilen Arbeitsmarkt, von hohen Tarif- und Lohnabschlüssen sowie dem gestiegenen Mindestlohn. Während der SPD-Politiker Pantazis ein „gemeinsames und solidarisches Vorgehen“ anmahnt, pocht Klein-Schmeink auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags: Dort ist zum einen eine Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV vereinbart worden.
Zum anderen wurde eine Regelung für die bisher unzureichende Steuer-Finanzierung bei Beziehern von Bürgergeld (ehemals ALG 2) in Aussicht gestellt. „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollten steuerfinanziert werden“, fordert die Grünen-Politikerin. Beide Vorhaben harren aber zur Mitte der Legislaturperiode einer Umsetzung.
Erhöhung um 0,1 Punkte: „Dann ist kein Cent für Kliniken da“
Für die Linksfraktion schlägt deren gesundheitspolitische Sprecherin Kathrin Vogler härtere Töne an. Lauterbach „tut nichts für eine nachhaltige Finanzierungsreform in der Krankenversicherung und ruht sich darauf aus, dass die Erhöhung geringer ausfällt als befürchtet“, rügt Vogler. So seien die „nächsten Beitragssteigerungen programmiert“.
Für die DAK weist deren Vorstandsvorsitzender Andreas Storm darauf hin, dass die GKV-Finanzen bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags um nur 0,1 Prozent auf Kante genäht wären. Denn diese Erhöhung würde nur rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich in die GKV spülen. Folge Lauterbach der Empfehlung der Schätzer, „dann wird im kommenden Jahr für die Krankenhäuser kein einziger zusätzlicher Cent zur Verfügung stehen“, sagt Storm der Ärzte Zeitung.
Wolle der Minister dagegen seine Ankündigung gegenüber den Ländern umsetzen und den Krankenhäusern zusätzliche Finanzierungshilfen gewähren, „dann müsste der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im nächsten Jahr mindestens um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden, betont der DAK-Chef. Am 1. November wird das BMG seine Festlegung zum künftigen Zusatzbeitragssatz im Bundesanzeiger veröffentlichen. (fst)