GBA-Beschluss

Zweimalige Impfung gegen Masern für Ärzte und Pflegekräfte

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat eine Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken beschlossen. Das teilte der Ausschuss am Donnerstag in Berlin mit.

Entsprechend der aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sieht der Beschluss des GBA zum Schutz vor Masern einen Anspruch auf eine nunmehr zweimalige Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff für Masern, Mumps und Röteln (MMR) für Beschäftigte unter anderem in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen vor. Das seit 1. März 2020 geltende Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder einer Kita einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Dasselbe gilt für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen beschäftigt sind. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in solchen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis Ende Juli 2021 einen Nachweis über eine entsprechende Impfung vorweisen. (hom)

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