Beschluss im G-BA
Zweitmeinungsverfahren jetzt auch vor Carotisstenose-Eingriffen möglich
GKV-Versicherte haben ab Herbst auch vor Carotisstenose-Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert seine entsprechende Richtlinie.