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Übersetzungshilfe für Ärzte in 16 Sprachen

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Das Buch "Ärztlicher Dolmetscher" wendet sich an alle Ärzte, die ausländische Patienten ohne ausreichende Deutschkenntnisse betreuen. Aber auch ausländische Ärzte, die in Deutschland arbeiten und Übersetzungshilfen für den Umgang mit Patienten benötigen, können von der Übersetzungshilfe profitieren. Enthalten sind die wichtigsten Fragen zu Anamnese, Diagnose und Therapie aus allen medizinischen Fachgebieten in 16 Sprachen (Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Ungarisch, Arabisch, Italienisch, Schwedisch, Spanisch, Türkisch, Griechisch und Serbisch/Kroatisch). Erleichtert wird die erste, schnelle Befundung, Diagnosestellung und Therapieeinleitung.

Hoyer, Gert, Hoyer, Uta: Ärztlicher Dolmetscher - Praktische Übersetzungshilfen für Ärzte, 2016, ISBN 978-3-662-48739-6, Softcover 29,99 Euro, eBook 22,99 Euro

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Kommentare
Robert Künzel 05.09.201618:49 Uhr

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Welch extrem hohe Anforderungen die Rechtsprechung in Deutschland (zuletzt OLG Köln) an die Qualität der Sprachmittler im ärztlichen Aufklärungsgespräch stellt dürfte den Wenigsten bekannt sein.
Es ist eben NICHT damit getan, mal flugs einen probaten Schnelldolmetscher aus der Kitteltasche zu ziehen und mit Händen und Füssen das aus Sicht des Arztes Notwendigste zu übermitteln.
Im fraglichen Fall war sogar ein Dolmetscher anwesend, die Richter waren jedoch der Meinung, der Arzt habe nicht eingehend genug geprüft, ob der Dolmetscher zur Übermittlung derart komplizierter Sachverhalte überhaupt geeignet sei. Absurdistan lässt grüßen: Wäre der Arzt in der Lage, die Ausführungen des Dolmetschers zu prüfen, dann würde er dessen Dienste wohl kaum benötigen. Er wäre dann nämlich selbst in der Lage, sich der fremden Sprache zu bedienen. Auch Mimik und Gestik des Dolmetschers sollen vom Arzt (!) dahingehend interpretiert werden, ob er richtig übersetzt. Wenn man diesen Gedanken umsetzen wollte, würde man wohl noch einen Gebärdendolmetscher zuziehen müssen. Der geneigte Leser wird denken: Spaß beiseite, wir haben doch noch gar nicht den 1. April. Leider verstanden die Richter in der Karnevalshochburg Köln so gar keinen Spaß und schrieben all das (und noch mehr) in Ihr Urteil und den Ärzten ins Stammbuch. Daher kann man m.E. vor der vorschnellen und unkritischen Anwendung solcher Schnelldolmetscher / Apps ect. nur warnen.

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