US-Gericht

17-Jährige darf Krebsbehandlung nicht abbrechen

Der oberste Gerichtshof im US-Staat Connecticut hat einer 17-jährigen Patientin untersagt, ihre Krebsbehandlung entgegen dem Rat der Ärzte abzubrechen. Die Begründung: mangelnde Reife.

Veröffentlicht:

WASHINGTON. Eine 17 Jahre alte Krebspatientin im US-Bundesstaat Connecticut muss ihre Therapie fortsetzen.

Der oberste Gerichtshof in dem Staat untersagte ihr, die Behandlung abzubrechen.

Sie müsse die bereits begonnene Chemotherapie gegen das Hodgkin-Lymphoms fortsetzen, berichtete der TV-Sender CBS.

Zur Begründung hieß es, das Mädchen sei noch nicht reif genug, eine solche Entscheidung zu treffen.

Die Ärzte gäben ihr eine 80- bis 85-prozentige Überlebenschance, wenn sie die Therapie ein halbes Jahr durchhalte.

Das Mädchen, das im September 18 Jahre alt wird, hatte die Therapie gegen den Tumor im Lymphsystem den Angaben zufolge im November begonnen, sei dann aber geflüchtet.

Sie mache geltend, die Chemotherapie tue ihr nicht gut. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen