Urteil

20 Zähne gezogen - Zulassung weg

Veröffentlicht:

MAGDEBURG. Ein Zahnarzt, der einem nichts ahnenden Patienten unter Vollnarkose 20 Zähne zog, verliert endgültig seine Zulassung. Der Mann war bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden und hatte nun versucht, den Verlust seiner Approbation vor Gericht zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aber ab und bestätigte den Entzug der Zulassung. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.

Der Zahnarzt habe sich als unwürdig erwiesen, so das Gericht zur Begründung. Er war bereits zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er seinem Patienten unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund 20 Zähne gezogen hatte.

Gefragt hatte er seinen Patienten vorher nicht. Zudem war gegen den Zahnarzt per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte.

© Daniel Karmann/dpa

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt