Pädiatrie
AOKen übernehmen bis Ende März Mehrkosten für Fiebersäfte
Bei der AOK versicherte Eltern können ab sofort auch paracetamol- oder ibuprofenhaltige Fiebersäfte für ihre Kinder aufzahlungsfrei in der Apotheke mitnehmen, deren Abgabepreis über Festbetrag liegt.
Veröffentlicht:Berlin. Der AOK Bundesverband hat am Donnerstag angekündigt, dass sämtliche elf AOKen „ab sofort“ anfallende Mehrkosten bei paracetamol- oder ibuprofenhaltigen Fiebersäften, die für Kinder gedacht sind, übernehmen. Demnach können Eltern auch solche Produkte dieser Kategorie ohne Aufzahlung in der Apotheke mitnehmen, deren Abgabepreis über Festbetrag liegt. „Die Ausnahmeregelung soll zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende März 2023 gelten“, heißt es.
Bereits seit dem Sommer sind Fiebersäfte mit den genannten Wirkstoffen knapp. Die Situation hat sich jetzt aufgrund der Erkältungswelle regional teilweise nochmal verschärft. Die Arzneimittelbehörde BfArM hatte Anfang August mehrere Gründe für den Mangel genannt: neben dem Rückzug eines Marktteilnehmers sowie eine nicht näher erläuterte Verteilproblematik sei dieses Jahr auch die Nachfrage nach Fiebersäften für Kinder „überproportional angestiegen“. Die Ursachen dieses höheren Bedarfs hätten „bislang nicht befriedigend ermittelt werden können“, versichert die Bonner Behörde.
Auch Zubereitungen erlaubt
Zwischen KBV, dem Apothekerverband ABDA, dem GKV-Spitzenverband und dem BfArM war damals schon verabredet worden, dass im Falle nicht verfügbarer Fertigprodukte die Apotheken auch individuelle Rezepturen anfertigen dürfen, um eine ärztliche Verordnung zu bedienen.
Wie der AOK Bundesverband in seiner aktuellen Meldung versichert, hat das BfArM „bislang zwar keinen ‚Lieferabriss‘ bei Fiebersäften für Kinder festgestellt. Gleichwohl wird auf bestehende regionale Versorgungsengpässe und die eingeschränkte Verfügbarkeit der Präparate hingewiesen.“ Mit der Zusage, Mehrkosten „soweit sie anfallen“ zu übernehmen, wolle man verunsicherte Eltern unterstützen, betont die Verbandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. „Wir wollen in der angespannten Situation für etwas Entlastung sorgen.“
In der Festbetragsrecherche des BfArM sind aktuell zwei Paracetamol-Säfte gelistet, beide über Festbetrag (3,14 Euro). Für Ibuprofen-Säfte werden neun PZN aufgeführt, darunter lediglich ein Produkt geringfügig über dem Festbetrag (5,09 Euro). (cw)