Zi-Auswertung fürs erste Quartal
Ambulante Corona-Tests: Nur sechs Prozent entfallen auf Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte sind die Testfront in der Corona-Pandemie: Zumindest im ersten Quartal kamen über 90 Prozent der ambulanten PCR-Aufträge auf SARS-CoV-2 von ihnen, wie eine neue Auswertung zeigt.
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Beim 23. Zyklus schlägt die PCR an: Die meisten ambulanten Coronatests wurden im ersten Quartal von niedergelassenen Ärzten beaufragt.
© Waltraud Grubitzsch / dpa
Berlin. Deutlich über 90 Prozent aller ambulanten PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden im ersten Quartal von niedergelassenen Ärzten veranlasst. Nur 6,8 Prozent Tests im Rahmen ambulanter Leistungen seien von Krankenhäusern, etwa Notaufnahmen veranlasst worden, teilte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) am Mittwochmittag in Berlin mit.
Zi-Chef Dr. Dominik von Stillfried sieht in den Ergebnissen ein „effizientes Miteinander von starken ambulanten Versorgungsstrukturen und einer leistungsfähigen Kliniklandschaft“, das einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet habe, heißt es in der Zi-Mitteilung.
Das hatte zuletzt auch der Gesundheitsökonom Professor Reinhard Busse so formuliert: Dort, wo das Testen in Kliniken verlagert gewesen sei, habe das Virus sich stärker ausbreiten können, sagte Busse jüngst. Im Sommer nannte er „das KV-System“ einen „ganz entscheidenden Faktor“ zur Eindämmung der Pandemie. Regionen, wie etwa die Lombardei in Italien, seien auch deswegen so schwer betroffen gewesen, weil sie nur gering ausgeprägte ambulante Versorgungsstrukturen hätten.
Absolute Zahlen bislang unklar
Dem Zi liegen bis dato jedoch nur die Abrechnungsdaten bis Ende März vor. Auch erfasst das Zi bekanntlich nur die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), nicht jedoch die aus der stationären Versorgung. Einzelleistungen in diesem Rahmen sind ohnehin über die DRG abgegolten.
Damit lässt sich bislang nicht sagen, wie hoch die absolute Zahl ambulant erbrachter Coronatests in dem Zeitraum war. Ausweislich der Aufstellung der Labortests beim Robert Koch-Institut (RKI) wurden bis einschließlich 29. März 962.307 Abstrichproben mittels PCR auf SARS-CoV-2 untersucht. 6,9 Prozent dieser Proben waren positiv.
Bis zum 20. März war die schlichte Meldung der Tests freiwillig, nur positive Ergebnisse und Verdachtsmeldungen waren bereits ab 31. Januar meldepflichtig. Erst mit dem am 20. Mai in Kraft getretenen „Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz“ wurde eine Meldepflicht für jede Laboruntersuchung eingeführt.
Noch keine Detailauswertung
Auch die Möglichkeit, dass Corona-Tests teilweise im Rahmen der stationären Versorgung – etwa zur Clusterkontrolle – über die KV abgerechnet werden können, gibt es erst seit der ersten Testverordnung, die seit Mitte Mai gilt.
Für die Analyse hat das Zi die Zahl der abgerechneten Labor-GOP 32816 (PCR-Testung) und der Corona-Pseudo-GOP 88240 ermittelt. Eine Aufschlüsselung auf Fachgebiete oder Regionen liegt noch nicht vor.
Später kamen bekanntlich weitere Laborleistungen dazu: im Mai etwa die GOP 32641 für Antikörpertest und im Juni die GOP 32811 für PCR-Tests nach einer Meldung durch die Corona-Warn-App. Seit September gibt es außerdem die GOP 32779 für Labor-Antigen-Tests. (nös)