Kinder und Jugendliche
Angst vor Corona befreit nicht von der Schulpflicht
Masken und Impfung machen das SARS-CoV-2-Ansteckungsrisiko nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts „hinnehmbar“: Ein Schüler kann nicht wegen Angst vor einer Infektion zu Hause bleiben.