Digitalisierung
Apotheken lösen „ab sofort“ auch E-Rezepte Privatversicherter ein
Ein gutes halbes Jahr nach der GKV folgt nun auch die digitale Rezeptverarbeitung in der PKV. Allerdings sind derzeit noch längst nicht alle Versicherungen anschlussfähig.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Zu Jahresbeginn startete die digitale Verordnung in der GKV. Ein halbes Jahr später stehen jetzt die technischen Voraussetzungen, um auch Privatrezepte elektronisch abzuwickeln. Laut gemeinsamer Mittelung des Apothekerverbands DAV und des Bundesverbands der Apothekensoftwarehäuser (ADAS) zu Wochenbeginn, „können ab sofort alle Apotheken in Deutschland auch elektronische Verordnungen (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen“.
Da in der PKV jedoch keine elektronische Gesundheitskarte kursiert, haben Privatversicherte weniger Einlöseoptionen als GKV-Versicherte. Sie müssen ihr E-Rezept „entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen“, heißt es. Voraussetzung der elektronischen Verarbeitung sei, dass ärztlicherseits ein E-Rezept mittels der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ausgestellt wurde.
Wie der ADAS-Vorsitzende Gerhard Haas betont, ist die Abwicklung digitaler Verordnungen bislang allerdings noch auf sehr wenige Versicherer beschränkt, die ihren Kunden bereits die Teilnahme an einem App- und KIM-basierten elektronischen Legitimationverfahren – einer „Vorstufe zur digitalen Identität“, so Haas auf Nachfrage – gegenüber Verordnern ermöglichen.
Man rechne damit, dass in den nächsten Monaten „alle weiteren privaten Kostenträger“ ebenfalls das E-Rezept beziehungsweise das dazu nötige digitale Ausweisverfahren ihren Versicherten anbieten werden. Quittiert werde Privatversicherten die Bezahlung nach Einlösung des E-Rezepts in der Apotheke entweder auf einem Papierausdruck oder als digitaler Beleg in der E-Rezept-App, heißt es weiter. (cw)