Erfolglose Klagen von Klinikbetreiberin

Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Erstattung von Corona-Verdienstausfall

Mitarbeiter, die wegen Quarantäne-Bestimmungen zwei Wochen nicht arbeiten dürfen, haben weiter Anspruch auf Lohnzahlung. Arbeitgeber können diese nicht als Verdienstausfall von Behörden zurückverlangen, urteilt das Verwaltungsgericht Göttingen.

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