Versicherung

Arzt im Ruhestand: Policen der neuen Situation anpassen

Wer den Arztkittel an den Nagel hängt, ist aus der beruflichen Haftungspflicht noch lange nicht entlassen. Auch für private Policen besteht jetzt möglicherweise Anpassungsbedarf.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Im Anschluss an das Berufsleben können sich neue Risiken ergeben, die eine Revision des Policenbestands nötig machen.

Im Anschluss an das Berufsleben können sich neue Risiken ergeben, die eine Revision des Policenbestands nötig machen.

© Frank peters / Stock.Adobe.com

KÖLN. Die lang geplante Reise nach Mexiko unternehmen, mehr für die Enkel da sein oder sich ehrenamtlich für andere einsetzen – wenn der Ruhestand naht, wissen viele Ärzte schon genau, was sie mit der gewonnenen Zeit anfangen wollen. Um ihre neue Freiheit richtig genießen zu können, sollten sich angehende Ruheständler aber auch um ihre Versicherungsangelegenheiten kümmern. Einige Policen bleiben wichtig, andere laufen aus und können gekündigt werden. "Zu den Verträgen, die überflüssig werden, gehören Praxis-Betriebsunterbrechungs-, Inventar- und Elektronikversicherungen", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzvertrieb MLP.

Ob die Verträge direkt aufgehoben werden oder auf den neuen Inhaber übergehen, ist abhängig vom Versicherer und sollte mit diesem besprochen werden. "Wenn die Verträge nicht aufgrund des Risikowegfalls aufgehoben werden können, gehen sie automatisch auf den neuen Inhaber über." Der hat dann die Möglichkeit, die Policen zu kündigen.

Nachhaftung nicht vergessen

Wichtig bleiben Verträge, die den Arzt vor einem finanziellen Ruin schützen. Dazu gehört in jedem Fall die Berufshaftpflichtversicherung. Auch wenn der Arzt nicht mehr jeden Tag in der Praxis steht, kann es sinnvoll sein, diesen Vertrag zu behalten und gegebenenfalls umzustellen. "Viele Ärzte übernehmen auch im Ruhestand hin und wieder Praxisvertretungen oder sind freiberuflich tätig", erläutert Schwarz. "Außerdem sollten Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Privatbereich über die Police abgesichert sein." Auch wer ehrenamtlich als Arzt tätig sein will, braucht diesen Schutz. Dazu kommt die sogenannte Nachhaftungsversicherung, die einspringt, wenn Jahre nach dem Eintritt in den Ruhestand ein Patient dem Arzt einen Behandlungsfehler vorwirft. "Viele Versicherer bieten eine beitragsfreie Nachhaftung zwischen drei und zehn Jahren an", sagt Schwarz. "Gute Konzepte bieten sogar eine unbegrenzte Nachhaftungsversicherung, während leistungsschwächere den Abschluss einer beitragspflichtigen Police erfordern." Es sei sinnvoll, das Thema mit dem Versicherer zu besprechen und rechtzeitig den Vertrag anzupassen.

Ein weiteres Muss ist die Privathaftpflichtversicherung: Viele Ärzte haben einen entsprechenden Vertrag ohnehin bereits abgeschlossen. Allerdings kann es sich lohnen, diesen mit einem aktuellen Angebot zu vergleichen. Oft haben ältere Verträge schlechtere Bedingungen, und sind zudem auch noch teurer. Versicherungsmakler Matthias Helberg aus Osnabrück weist darauf hin, dass eine Privathaftpflichtversicherung für viele Lebensbereiche eines Rentners nicht ausreicht. Dann werden ein Zusatzbaustein oder ein separater Vertrag notwendig. Wer einen Hund hält, ein Boot besitzt oder eine Drohne steigen lässt, muss dafür eine extra Versicherung abschließen. "Wenn sich Rentner außerhalb des medizinischen Bereichs ehrenamtlich für andere engagieren, dann sollte ihr Vertrag eine Klausel für die Mitversicherung von ehrenamtlichen Tätigkeiten beinhalten", empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Allerdings lohnt es sich auch bei der Trägerorganisation nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Ehrenamtlichen haftpflichtversichert sind.

Seniorentarife im Rechtsschutz

Wer im Alter viel reisen will, für den kann eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Die übernimmt im Ernstfall auch Kosten, die nicht von der privaten Krankenversicherung gedeckt sind, etwa einen Rücktransport in die Heimat. Senioren, die länger als sechs Wochen am Stück unterwegs sein wollen, können eine Jahrespolice abschließen, rät der BdV. Und wer eine Rechtsschutzpolice hat, kann sie auf einen häufig günstigeren Seniorentarif umstellen. Viele Versicherer bieten das an.

Überflüssig sind laut BdV-Sprecherin Boss sogenannte Sterbegeldversicherungen, bei denen der Rentner Geld für die Beerdigung ansparen soll. Dabei handele es sich "um unrentable Kapitallebensversicherungen". Auch von speziellen Senioren-Unfallpolicen rät Boss ab. Diese Verträge enthalten neben dem normalen Unfallschutz auch Assistenz-Leistungen: Die Versicherer versprechen, sich um die Dinge das alltäglichen Lebens zu kümmern – Einkäufe zu erledigen, einen Menüservice zu beauftragen oder einen Schneeräumdienst zu organisieren –, sollte der Rentner nach einem Unfall dazu selbst nicht mehr in der Lage sein. Boss: "In der Regel übernehmen die Versicherer aber nur die Organisation dieser Leistungen, die Kosten selbst erstatten sie nicht." Sie hält es für sinnvoller, sich selbst Hilfe zu organisieren, etwa über die Johanniter oder das Rote Kreuz.

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