E-Health-Gesetz

Arztausweis als Chipkarte

Die neuen Personalausweise kommen schon seit Jahren als Chipkarte daher. Mit dem E-Health-Gesetz fällt jetzt auch der Startschuss für den elektronischen Arztausweis.

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NEU-ISENBURG. Der elektronische Heilberufeausweis war von Anfang an als Gegenstück zur neuen Gesundheitskarte (eGK) gedacht. Er sollte Zugang zu Daten auf der Karte verschaffen - und zur dahinter liegenden Telematikinfrastruktur.

Er sollte Ärzten dann die Möglichkeit geben, sich online als Arzt auszuweisen, und nicht zuletzt die Voraussetzung für eine rechtssichere Signatur digital versendeter Schriftstücke schaffen.

Als sich die eGK später immer weiter verzögerte, blieb auch der Arztausweis, dessen Technik eigentlich stand, lange Zeit ein Ladenhüter.

Mit dem E-Health-Gesetz und der im letzten Augenblick noch formulierten Anforderung, dass elektronische Arztbriefe nur gefördert werden, "wenn der elektronische Brief mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, die mit einem elektronischen Heilberufeausweis erzeugt wurde", kommt jetzt Bewegung in die Sache.

In Hoheit der Landesärtezkammern

Ausgegeben werden die Arztausweise in der Hoheit der Landesärztekammern. Nach Ansicht des BÄK-Telematikbeauftragten Dr. Franz Bartmann sind die Kammern gut vorbereitet: "Wir haben viele Schulungen gemacht, zu Jahresbeginn werden wir eine Kampagne für den Arztausweis starten. Ob es dann einen Run geben wird, werden wir sehen."

Start für die Förderung wird dann Anfang 2017 sein, es bleibt also noch etwas Zeit.

Interesse daran könnten vor allem Fachärzte entwickeln, die viele Arztbriefe an Zuweiser schicken - für sie könnte sich die Förderung von 55 Cent je Brief lohnen.

Zwar kostet der Ausweis mit dem dahinter liegenden Signaturdienst weniger als zehn Euro im Monat, aber auch über die Praxis-EDV könnten Kosten für die Nutzung der Unterschrift entstehen.

Später, für die Kommunikation mit der eGK, zum Beispiel bei Änderung der Notfalldaten oder beim Medikationsplan, wird der Arztausweis ohnehin gebraucht. Der E-Arztbrief ist also ein guter Testlauf.

Denn der Aufwand, einen Brief per Signaturkarte zu unterschreiben, ist nur sehr gering. Wenn dann später Massenanwendungen wie das E-Rezept kommen, sollte der Gewöhnungsprozess bereits weit gediehen sein. (ger)

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