Arzthelferinnen: Kündigungsschutz diskriminiert Jüngere
LUXEMBURG (mwo) Arzthelferinnen, die mit jungen Jahren in das Erwerbsleben einsteigen, werden bei deutschen Kündigungsfristen rechtswidrig benachteiligt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf die entsprechende Regelung am Dienstag als unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Als Konsequenz muss Deutschland das Gesetz ändern, Gerichte sollen die Regelung ab sofort nicht mehr anwenden.
Az.: C-555/07