Arzthelferinnen können Nachzahlung fordern
Bei der betrieblichen Altersversorgung der Praxishelferinnen sollten sich Praxis-Chefs klar machen, was auf sie zukommen könnte: Nachzahlungen rückwirkend bis zum 1. April 2008. Denn in vielen Mitarbeiterverträgen schlummern noch versteckte Ansprüche.