Bundesgerichtshof
Urteil gegen Arzt wegen verbotener Sterbehilfe rechtskräftig
Im Fall eines assistierten Suizids ist ein Urteil des Landgerichts Essen zu drei Jahren Haft gegen einen Arzt rechtskräftig, so der BGH.
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Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe.
© Uli Deck/dpa
Karlsruhe. Weil er einem psychisch kranken Mann Sterbehilfe geleistet hatte, muss ein Arzt aus Nordrhein-Westfalen nun endgültig drei Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Patient an einer paranoiden Schizophrenie und einer mittelgeradigen depressiven Episode. Mehrfach hatte er bereits versucht, sich das Leben zu nehmen. Im August 2020 verhalf der Arzt ihm zu einer tödlichen Infusion, die der psychisch Kranke dann selbst in Gang setzte.
Ohne Erfolg hatte der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie argumentiert, der Sterbewille des Mannes sei – auch vor dem Hintergrund verschiedener Lebensumstände – „plausibel nachvollziehbar“ und daher „freiverantwortlich“ gewesen.
Keine Rechtsfehler zum Nachteil des Arztes
Auch einer von mehreren Gutachtern war dem gefolgt, das Landgericht Essen aber nicht. Nach Zeugenaussagen sei die Gedankenwelt des Mannes zuletzt auf seinen Suizid eingeengt gewesen. Er habe „die Leiter nicht gesehen, auf der er aus der Grube hätte herausklettern können“. Seine Erkrankungen, so das Landgericht, hätten einer „krankhaften seelischen Störung“ entsprochen, wie sie laut Strafgesetzbuch zur Schuldunfähigkeit führe.
Daher sei die Entscheidung zur Selbsttötung gerade nicht „freiverantwortlich“ gewesen, so das Landgericht. Wegen Totschlags verurteilte es im Februar 2024 den Arzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Dies hat der BGH nun bestätigt. Das Essener Urteil enthalte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Arztes. (mwo)
Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 265/24