Apothekenrechenzentrum

AvP-Insolvenz: „Nur wenige Apotheken werden schließen müssen“

Die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP zieht Kreise. Der Apothekerverband Nordrhein sieht die Arzneiversorgung der Bevölkerung aber nicht gefährdet.

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Düsseldorf. Die Insolvenz des Apotheken-Rechenzentrums AvP in Düsseldorf hat keinen Einfluss auf die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Sie sei uneingeschränkt gesichert, stellte ein Sprecher des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) klar. „Nach unserer Einschätzung werden im schlimmsten Fall nur einige wenige Apotheken schließen müssen.“

Es hätten sich bereits viele Mitglieder an den AVNR gewandet, die Beratung wegen der Zahlungsschwierigkeiten von AvP suchen. Der Verband habe keinen Überblick darüber, wie viele Apotheker im Rheinland Kunden von AvP sind. Aufgrund des Standortes des Rechenzentrums in Düsseldorf ist der Anteil betroffener Apotheken in Nordrhein-Westfalen aber wohl höher als in anderen Bundesländern.

„Erhebliche finanzielle Ausfälle“

Wichtig sei jetzt, dass ihnen schnell geholfen werde, betonte der Sprecher. Auf die meisten betroffenen Apotheken kämen zunächst erhebliche finanzielle Ausfälle zu. Es geht dem Vernehmen nach teilweise um bis zu sechsstellige Beträge. Die laufende Liquidität müsse gesichert werden, sie brauchten Klarheit über die Höhe des entstandenen Schadens. „Es muss daher so schnell wie möglich Geld vom Insolvenzverwalter an die Apotheken fließen.“

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Der AVNR empfiehlt seinen Mitgliedern, sich an ihre Steuerberater, ihre Bank und ihre Vorlieferanten zu wenden. Der Sprecher ist optimistisch, dass für die meisten Apotheken Auffanglösungen gefunden werden. „Es handelt sich um gesunde Unternehmen.“

Der von der Finanzaufsicht BaFin zu AvP entsandte Sonderbeauftrage Ralf Bauer, der zurzeit Geschäftsleiter ist, betont auf der Internetseite des Unternehmens, dass AvP alles tun werde, um die Interessen der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich zu wahren. Man prüfe zurzeit intensiv, „ob eine Fortführung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Bedingungen möglich ist“, schreibt Bauer. (iss)

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