Widerstand
B. Braun klagt gegen Helios-Rhön-Deal
Wegen der Fusion der Klinikkonzerne Rhön und Helios zieht B. Braun vor Gericht: Der Medizintechnikhersteller klagt gegen den Deal mit dem Ziel, die Wettbewerbsvielfalt im Klinikmarkt zu erhalten.
Veröffentlicht:MELSUNGEN / BAD NEUSTADT. B. Braun gibt im Kampf gegen - auch eine nur teilweise Übernahme - des Klinikkonzerns Rhön durch Wettbewerber Helios nicht auf.
Beim Landgericht Schweinfurt reichte der Medizintechnikhersteller jetzt Klage gegen die Veräußerung von 43 Rhön-Kliniken an die Fresenius-Tochter ein. Das teilte B. Braun am Donnerstag mit.
Mit der Klage beantrage man „die Feststellung der Unwirksamkeit und die Unterlassung des Vollzugs der geplanten Veräußerung von 43 Kliniken, 15 medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen durch die Rhön-Klinikum AG an Helios“, heißt es.
Ziel des Einspruchs sei es, „die Wettbewerbsvielfalt im Klinikmarkt zu erhalten“. Das Familienunternehmen fürchtet, als Lieferant von Krankenhausbedarf Marktanteile zu verlieren, wenn Helios bei Rhön zum Zuge kommt. zumal auch Fresenius Kliniken mit Arzneimitteln und Medizintechnik beliefert.
Rhön: "Rechtmäßig und wirksam"
B. Braun hält derzeit rund elf Prozent der Rhön-Aktien und besitzt damit die satzungsgemäße Sperrminorität von zehn Prozent für wichtige Konzern-Beschlüsse, denen die Hauptversammlung zustimmen muss.
Ergänzend heißt es in einer Ad-hoc-Meldung von Rhön, hilfsweise richte sich die Klage auch auf die Feststellung, dass der Klinikverkauf „erst nach Zustimmung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mehr als 90 Prozent vollzogen werden darf“.
Nach Auffassung von Rhön ist der Mitte September angekündigte Klinikverkauf für drei Milliarden Euro an Helios dagegen „rechtmäßig und wirksam“.
Es bestehe „keine Zuständigkeit der Hauptversammlung“. Man gehe „unverändert von einem erfolgreichen Abschluss der Transaktion aus“.
Entsprechend äußerte sich Rhön-Großaktionär und -Aufsichtsratsvorsitzender Eugen Münch gegenüber der dpa: „Ich habe an der Rechtmäßigkeit der vom Vorstand erarbeiteten, von ihm verabschiedeten und danach dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegten Transaktion mit Fresenius/Helios auf der Grundlage sorgfältiger Prüfungen und diverser Gutachten keinerlei Zweifel; die Klage kann keinen Erfolg haben“. (cw)