Transplantation
BÄK hält Vorwürfe für unberechtigt
GÖTTINGEN. Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Professor Hans Lilie, misst der Strafanzeige des Göttinger Rechtsanwalts Professor Steffen Stern keine Erfolgschancen bei.
Stern, Verteidiger des im Göttinger Transplantations-Skandals angeklagten Chirurgen, hält die BÄK-Richtlinien zur Transplantation für rechts- und verfassungswidrig. Sein Vorwurf lautet auf "Totschlag in einer unbestimmten Anzahl von Fällen".
Die Strafanzeige sei ein strategisches Ablenkungsmanöver, sagte Professor Hans Lilie der "Ärzte Zeitung". Die Richtlinien seien vom BÄK-Vorstand diskutiert und verabschiedet worden.
Sollte die Staatsanwaltschaft einen konkreten Verdacht sehen, müssten sämtliche Präsidenten der Landesärztekammern als Beschuldigte gelten. "Das kann ich mir nicht ansatzweise vorstellen."
Auch inhaltlich sieht Lilie die Vorwürfe als unberechtigt an. "Wir machen die Richtlinien nicht, um Menschen zu töten", sagte er. "Niemand von uns hat einen Tötungsvorsatz."
Die Richtlinien seien in vielen Gremien, Fachkommissionen sowie den Transplantationsgesellschaften diskutiert worden. Auch Kritik an der Karenzzeit-Regelung wies er zurück.
Diese sei getroffen worden, weil sich eine alkoholbedingte Leberzirrhose durch Abstinenz zurückbilden könne. Patienten könnten also selbst etwas dafür tun, um die Schwere ihrer Krankheit zu reduzieren.
Angesichts des Organmangels sei es gerechtfertigt, dass dieser Faktor bei der Verteilung der knappen Ressourcen eine Rolle spiele, so Lilie. Im Übrigen entscheide nicht die Bundesärztekammer über die Listung von Patienten, sondern die jeweilige unabhängige Transplantationskonferenz. (pid)