Urteil
Bundesgerichtshof: Wann ältere Therapiemethoden zum Behandlungsfehler werden
Generell schuldet ein Arzt neben einer sorgfältigen Diagnose die Anwendung einer Behandlung, die dem jeweiligen Stand der Medizin entspricht. Das muss aber nicht zwangsläufig das neueste Therapiekonzept sein, urteilt der Bundesgerichtshof.