Hilfsmittelversorgung

BMG: Nein zu Hilfsmittelausschreibungen – Ja zu Vertragswettbewerb

Ob es in dieser Legislatur noch zu einer Hilfsmittelreform kommt? Wenn doch, stünde wohl vor allem Entbürokratisierung im Fokus. Begehrlichkeiten von Kassen und Leistungserbringern erteilt das SPD-geführte Gesundheitsministerium gleichermaßen eine Absage.

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Die Hilfsmittelversorgung ist derzeit kein allzu großes Sorgenkind der Gesundheitspolitik.

Die Hilfsmittelversorgung ist derzeit kein allzu großes Sorgenkind der Gesundheitspolitik.

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Berlin. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, Kliniken den Besitz oder die Beteiligung an Sanitätshäusern zu verbieten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Auch eine Rückkehr zu Hilfsmittelausschreibungen – wie von den Krankenkassen vielfach gefordert –, wird vom BMG nicht erwogen. Andererseits lehnt sie aber genauso das Ansinnen der Hilfsmittelverbände ab, die Teilnahme an der Versorgung wieder kollektivvertraglich zu vereinheitlichen.

In der Hauptsache bezog sich die Anfrage der Unionsabgeordneten auf die Wettbewerbssituation im Hilfsmittelmarkt „an der Schnittstelle ambulante und stationäre Versorgung“. Nicht ausdrücklich erwähnt, im Hintergrund aber sicher mitgedacht: Das Gutachten „Rechtliche Grenzen von Kooperationen auf dem Gebiet der Hilfsmittelversorgung“ aus dem Mai 2023.

„Gewinnerzielungsabsicht fernliegend“

Darin kam im Auftrag des Hamburger Sanitätshauses Stolle der Berliner Verwaltungsrechtler Professor Helge Sodan unter anderem zu dem Befund, dass im Rahmen des Entlassmanagements unlauterer Wettbewerb drohe, „wenn Krankenhäuser eigene Sanitätshäuser betreiben und die Patienten durch ihre angestellten Ärzte an diese zuweisen lassen“.

Aus Sicht der Bundesregierung ist dieses Szenario jedoch eher theoretischer Natur. Denn die Möglichkeit, aus der Hilfsmittelverordnung im Entlassmanagement Profit zu schlagen, sei für Kliniken limitiert. Hilfsmittel dürften sie sozialrechtlich nur für maximal sieben Tage verordnen. „Vor diesem Hintergrund erscheint die Annahme einer besonderen Gewinnerzielungsabsicht von Krankenhäusern hinsichtlich des Betreibens von Sanitätshäusern fernliegend“, schreibt das BMG. Und eben deshalb sei auch nicht vorgesehen, Bettenhäusern zu untersagen, sich an Sanitätshäusern zu beteiligen.

Ausschreibungsrisiken „nicht auszuschließen“

Wissen wollten die Unionsabgeordneten darüber hinaus, wie es um eine „mögliche Rückkehr“ zu Hilfsmittelausschreibungen steht. 2019 war dieser Beschaffungsweg nach zuvor schon diversen Modifikationen endgültig abgeschafft worden – Konsequenz einer, so die Regierung, „hohen Zahl Beschwerden von Versicherten und Selbsthilfezusammenschlüssen über Qualitätsdefizite durch Ausschreibungen“.

Vor diesem Hintergrund, heißt es nun weiter, „wären bei einer Wiederzulassung von Ausschreibungen neuerliche Risiken für die Versorgungsqualität nicht auszuschließen“; offenkundig auch dies aktuell keine ernsthafte Reform-Option der Ampelkoalition.

Völlig auf Vertragswettbewerb verzichten, will die Bundesregierung in der Hilfsmittelversorgung aber keineswegs. Zwar werde geprüft, „ob und wenn ja auf welchem Wege sich eine stärkere Standardisierung administrativer Regelungen zur Durchführung von Hilfsmittelversorgungen erreichen lässt“.

Doch auf Verbandsebene auszuhandelnden „Leitverträgen“, denen einzelne Leistungserbringer dann zu einheitlichen Bedingungen nurmehr beitreten müssten – eine zentrale Forderung der Branche –, erteilt sie eine Absage. Bei „Abkehr vom Vertragswettbewerb“, heißt es aus dem BMG, wären „negative Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung und Innovationsfähigkeit des Hilfsmittelbereichs nicht auszuschließen“. (cw)

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