Dialysepraxis

BSG bejaht Gebietsschutz

Veröffentlicht:

KASSEL. Dialysepraxen können die einem Konkurrenten erteilte Genehmigung für eine Zweigpraxis anfechten. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner jüngsten Sitzung klargestellt.

Üblicherweise können Ärzte zwar die Genehmigung einer Zweigpraxis nicht anfechten. Die KV Nordrhein hatte daher auch im Streit um eine Dialyse-Zweigpraxis den klagenden Arzt nicht als anfechtungsbefugt angesehen.

Wie nun das BSG betont, ist die Dialyse aber ein Sonderfall. Wegen der hohen Investitionen sei die Versorgung hier klar aufgeteilt, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Praxen zu sichern.

Davon sei auch der Streit um eine Zweigpraxis geprägt. Aus der Vorgabe der Bundesmantelverträge, wonach eine Zweigpraxis jedenfalls im Grundsatz nicht in der Versorgungsregion einer anderen Praxis liegen darf, ergebe sich hier daher Drittschutz für andere Dialysepraxen.

Im Streitfall muss daher die KV Nordrhein den Bedarf prüfen und neu über die erteilte Genehmigung entscheiden. (mwo)

Az.: B 6 KA 7/14 R

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steuern

Pflicht zur E-Rechnung – was auf Ärzte jetzt zukommt

Gastbeitrag

Infertilität: Was bringt gesunder Lifestyle?

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat