Entscheidung
Bundessozialgericht klärt Stichtag für Aufschläge bei korrigierten Klinikrechnungen
Das Bundessozialgericht hat für eine Klarstellung beim Stichtag für Aufschläge auf korrigierte Krankenhausrechnungen gesorgt: Maßgeblicher Zeitpunkt ist demnach die Einleitung der Rechnungsprüfung.