Regressfreie Zone
Bayern stellt die Weichen
In Bayern soll kein Vertragsarzt mehr in die Falle einer Richtgrößenprüfung tappen. Die Vereinbarung sieht Ziele für 30 Wirkstoffgruppen vor. Ärzte sollen vor allem Quoten bei der Verordnung von Generika und Leitsubstanzen einhalten.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. In Bayern besteht erstmals die Chance, dass kein Arzt mehr wegen Arzneimittelverordnungen in eine Richtgrößenprüfung gerät. "Wir haben den Regress bei Arzneimitteln beendet", sagte der Vorsitzende der KV Bayerns (KVB), Dr. Wolfgang Krombholz, am Samstag bei der Vertreterversammlung in München.
Mit der Einigung über eine Wirkstoffvereinbarung die für Haus- und Fachärzte spezifische Wirkstoffziele beinhaltet, seien die Richtgrößenprüfungen ab dem viertem Quartal 2014 abgeschafft, berichtete Krombholz.
Das Morbiditätsrisiko und die Preisverantwortung für Medikamente liege jetzt bei den Kassen. Die Verantwortung für die Wirkstoffauswahl innerhalb der Indikationsgruppen bleibe beim verordnenden Arzt.
Der Vorrang von Generika, Leitsubstanzen und Rabattverträgen sei für den Vertragsarzt transparent und einfach umzusetzen. "Wir kommen weg vom falschen Sparen hin zur richtigen Verordnung", sagte Krombholz.
Verordner haben es "in der Feder"
Im vierten Quartal 2014 sowie in den beiden ersten Quartalen des kommenden Jahres finden keine Wirkstoffprüfungen statt. Stattdessen werde die Entwicklung genau beobachtet und mit den Berufsverbänden laufend besprochen.
Die verordnenden Ärzte hätten es in der Feder, die Quoten zu beeinflussen: Erreicht eine Arztfachgruppe insgesamt ihre Ziele, finde für die gesamte Arztfachgruppe keine Prüfung statt.
"Der Arzt muss nicht an der falschen Stelle sparen, er muss nur das Richtige verordnen", sagte Krombholz. Auch eine schrittweise Verbesserung vermeide eine Prüfung.
Im Kern setzt die Wirkstoffvereinbarung auf die Einhaltung von Quoten bei der Verordnung von Generika und Leitsubstanzen sowie auf die Umsetzung von Rabattverträgen. Der Sprechstundenbedarf ist von der Vereinbarung nicht betroffen.
Insgesamt gibt es 30 Wirkstoffziele, von denen die Arztfachgruppen unterschiedlich in den einzelnen Indikationsgruppen betroffen sind. So haben Fachärzte nach Angaben der KVB im Schnitt sechs bis acht Ziele, Hausärzte etwa doppelt so viele. Einzelne Ziele werden zu einem Gesamtergebnis saldiert.
Die Praxen sollen in der Regel zwei Monate nach Quartalsende informiert werden, wobei jede einzelne Praxis eine individuelle "Wasserstandsmeldung", so Krombholz, bekommt. Auch wenn die Abweichung in einer Arzneimittelgruppe kleiner als zehn Prozent ist, ist die Praxis gefordert, ihre Verordnungsweise zu überprüfen.
Bei Abweichungen um mehr als zehn Prozent sollte nach der Vereinbarung eine Beratung durch einen Pharmakotherapieberater der KVB in Anspruch genommen werden.