Beschwerden gegen Ärzte gehen leicht zurück

KÖLN (iss). Knapp fünf Prozent der Ärzte in Westfalen-Lippe waren im vergangenen Jahr von einer Beschwerde bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) betroffen. Die ÄKWL registrierte insgesamt 1684 Beschwerden, nach 1698 ein Jahr zuvor.

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Von den 1177 Eingaben unzufriedener Patienten, die bei der Kammer eingingen, richteten sich mehr als 90 Prozent gegen niedergelassene Ärzte. Nur in wenigen Fällen sah die ÄKWL Anlass zu berufsrechtlichen Maßnahmen. Grund für die Beschwerde war meist das gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, heißt es im Bericht des ÄKWL-Vorstands für 2009. "Nicht selten drückten sich in den Beschwerden überzogene Erwartungshaltungen aus."

Mehr Sorgen bereiten dem Vorstand die Kollegenbeschwerden. Die kollegialen Auseinandersetzungen lagen mit 130 zwar auf dem Niveau von 2008, nahmen aber an Intensität und Schärfe zu. "Nicht überall bekannt zu sein scheint, dass es eine Berufspflichtverletzung darstellt, wenn man die ärztliche Tätigkeit eines Kollegen in Gegenwart des Patienten oder auch anderer Personen beanstandet, vor allem dann, wenn damit zurechtweisende Belehrungen verbunden sind." 377 Beschwerden richteten sich gegen die Honorargestaltung von Ärzten. 2009 beschloss der ÄKWL Vorstand in zehn Fällen, ein berufsgerichtliches Verfahren gegen Ärzte einzuleiten. Dabei ging es um "Randbereiche des ärztlichen Pflichtenspektrums", etwa die Weigerung, Patienten Behandlungsunterlagen auszuhändigen, und die Nicht-Erstellung von Gutachten oder Befundberichten. "Der Vorstand vermochte wie bereits im Vorjahr keinen Fall einer Berufspflichtverletzung im Kernbereich der ärztlichen Pflichten des Heilens und Helfens festzustellen."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Schlechter Stil kein Aushängeschild

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Kommentare
Uwe Schneider 24.07.201015:29 Uhr

Sachlichkeit ist das Gebot

Beanstandungen im Hinblick auf die Behandlung durch Kollegen können auch in Gegenwart von Patienten erlaubt und zu deren Aufklärung und Schutz sogar geboten sein. Nur ist Sachlichkeit hier das Gebot der Stunde. Der Ton macht die Musik. Und eine eventuelle "Abwerbeabsicht" darf natürlich nicht ausschlaggebend sein.

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