Neue Corona-Impfverordnung

Betriebsärzte fordern mehr Honorar für COVID-19-Impfungen vor Ort

Der Entwurf der neuen Corona-Impfverordnung ruft auch bei den Arbeitsmedizinern Kritik hervor. So müsse die reine Impfberatung auch selbstständigen Betriebsärzten bezahlt werden.

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Beim Flughafen-Betreiber Fraport können sich die Beschäftigten gegen Corona impfen lassen. Müssen selbstständige Betriebsärzte dafür eigens in die Unternehmen kommen, solle dies auch honoriert werden, heißt es bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin.

Beim Flughafen-Betreiber Fraport können sich die Beschäftigten gegen Corona impfen lassen. Müssen selbstständige Betriebsärzte dafür eigens in die Unternehmen kommen, solle dies auch honoriert werden, heißt es bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin.

© Boris Roessler / dpa / picture alliance

München. Wenn selbstständige Betriebsärzte und überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste für Corona-Impfungen Betriebe aufsuchen, sollte dies auch entsprechend vergütet werden. Das fordert die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). In einer Stellungnahme zur geplanten Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums weist die Gesellschaft außerdem darauf hin, dass auch die reine Impfberatung ohne anschließende Impfung wie bei Vertrags- und Privatärzten honoriert werden müsse, was in der Verordnung derzeit nicht vorgesehen sei.

„Dies ist umso wichtiger, da bald schon Folge- und Auffrischungsimpfungen anstehen und Betriebsärzte ebenfalls Angehörige von Beschäftigten sowie Kinder- und Jugendliche impfen sollen, um in der Bevölkerung eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen“, heißt es.

Erfahrungen aus einem Modellprojekt

Die DGAUM orientiert sich in ihrer Stellungnahme an den Erfahrungen der COVID-19-Impfaktion beim Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“. Es sei schwierig gewesen, den Beschäftigten in Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) adäquate Impfangebote zu machen. „Vielfach liegen lange Wegstrecken zwischen Betriebsarzt und betreutem Unternehmen. Daher scheitere oftmals eine Impfung in betriebsärztlichen Praxisräumen“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Gesellschaft hält es daher für sinnvoll, für die Impfungen regionale Unternehmens-Netzwerke an zentralen Orten zu bilden. So hätten beispielsweise drei Betriebsärzte der DGAUM in Erfurt, Suhl und Gera insgesamt 600 Beschäftigte von 30 KKMU in drei regionalen Netzwerken gegen SARS-CoV-2 geimpft.

Dafür sei aber eine adäquate Kostenerstattung der betriebsärztlichen Tätigkeit vergleichbar mit Vertragsärzten erforderlich, wenn diese in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen impfen. „Dies umso mehr, da auch bei Betriebsärzten bei Vorort-Impfungen ein deutlicher Mehraufwand entsteht“, echauffieren sich die Betriebsärzte: Impfstoffe müssten nicht nur zeitnah im Betrieb aufgezogen und das gesamte Datenmanagement organisiert werden; es sei zudem eine eventuell erforderliche Notfallversorgung sicherzustellen.“ (kaha)

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