Pfleger verurteilt
Bewährung nach Sex mit zwei Patientinnen
Ein Pfleger eines niederbayerischen Bezirksklinikums ist verurteilt worden, weil er zwei psychisch kranke Patientinnen sexuell missbraucht hat - obwohl der Sex einvernehmlich war. Unter Tränen gesteht er die Taten und kommt so ohne Haftstrafe davon. Dennoch hat die Verurteilung für ihn weitreichende Folgen.
Veröffentlicht:DEGGENDORF. Weil er zwei Patientinnen sexuell missbraucht hat, ist ein Pfleger des niederbayerischen Bezirksklinikums Mainkofen in Deggendorf zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Deggendorf schickte den 56-Jährigen allerdings nicht ins Gefängnis, sondern setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Zudem muss er ein Schmerzensgeld von insgesamt 5000 Euro an die Betroffenen zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht der "Ärzte Zeitung" bestätigte.
Keine Gewalt im Spiel
Unter Tränen gestand der Angeklagte vor Gericht die Taten und entschuldigte sich öffentlich bei den beiden Opfern.
Wie der Vorsitzende Richter Matthias Berzl der "Ärzte Zeitung" sagte, wirkte sich das ausführliche Geständnis strafmildernd aus, da es den betroffenen Frauen eine Aussage in der Verhandlung ersparte.
Außerdem kam dem Pfleger zugute, dass "keine Gewalt, Bedrohung oder Nötigung im Spiel" war. Laut Berzl fanden die sexuellen Handlungen einvernehmlich statt, dennoch lag der Straftatbestand "Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses" vor.
"Der Gesetzgeber will mit Paragraf 174c Strafgesetzbuch die sexuelle Selbstbestimmung psychisch Kranker schützen, die in solchen Einrichtungen untergebracht sind", erklärte Berzl.
Das erste Opfer war zum Zeitpunkt des Übergriffs Anfang 2011 30 Jahre alt. Der Pfleger, zur Tatzeit verbeamtet und Leiter einer Station, berührte und küsste sie während einer therapeutischen Massage am Busen.
Mit dem zweiten Opfer, einer damals 63-Jährigen, kam es zweimal zum Geschlechtsverkehr.
Job und Beamtenstatus passé
Dass er die Taten begangen hatte und nun schuldig gesprochen wurde, hat weitreichende Konsequenzen für den 56-Jährigen. Er verliert als Folge der Verurteilung nicht nur seinen Beamtenstatus.
"Der Pfleger ist mit rechtskräftigem Urteil automatisch entlassen", sagte eine Sprecherin des Bezirks Niederbayern der "Ärzte Zeitung".
Vom Dienst wurde der Pfleger ohnehin freigestellt, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren. Wie Professor Wolfgang Schreiber, Ärztlicher Direktor des Klinikums, der "Ärzte Zeitung" sagte, hatte der 56-Jährige vom Träger sogar die Auflage erhalten, das Gelände nicht mehr zu betreten. Die Stelle als Stationsleiter sei inzwischen nachbesetzt worden, berichtete Schreiber.
Die beiden Opfer, die laut Richter Berzl angaben, "psychische Folgeschäden davongetragen" zu haben, seien mittlerweile keine Patientinnen des Bezirksklinikums mehr, sagte der Ärztliche Direktor.
Az.: 5 JS 917/12