Burghausen
Bürgerentscheid-Duell um Klinik-Zukunft
Jetzt ist es amtlich: Die Zukunft des Krankenhauses in Burghausen wird per Bürgerentscheid geklärt. Das von Politikern und Bürgern der Stadt initiierte Bürgerbegehren war erfolgreich. Da der Kreistag mit einer Gegenvorlage kontert, kann es zu einer bizarren Konstellation kommen.
Veröffentlicht:BURGHAUSEN. Die Bürger des Landkreises Altötting werden darüber entscheiden, ob das Krankenhaus in Burghausen geschlossen wird.
Das von Schließungsgegnern initiierte Bürgerbegehren erreichte 7579 gültige Unterschriften und damit weit mehr als die erforderlichen 3660, wie ein Landratsamtssprecher der "Ärzte Zeitung" bestätigte. Somit war das Bürgerbegehren erfolgreich und es kommt zum Bürgerentscheid.
Hintergrund des Bürgerbegehrens war die Empfehlung von Gutachtern, das Haus in Burghausen zu schließen und stattdessen das Krankenhaus in Altötting auszubauen. Die Kreiskliniken Altötting-Burghausen hätten nur so eine Chance, aus den roten Zahlen zu kommen, betonen die Unternehmensberater.
Ratsbegehren verabschiedet
Wie der Altöttinger Kreistag in seiner Sitzung am 22. Dezember beschloss, werden am 15. März die rund 83.000 Wahlberechtigen im Landkreis Altötting über die Zukunft der defizitären Burghauser Klinik abstimmen.
Ihnen wird allerdings nicht nur die Frage aus dem Bürgerbegehren gestellt, ob der Landkreis das Burghauser Krankenhaus samt Notaufnahme weiterhin am Laufen halten soll - denn: Der Kreistag hat eine Gegenvorlage mit dem Tenor Klinikschließung beschlossen. Somit kommt es zu einem zweiten Bürgerentscheid.
Die Wahlberechtigten im Landkreis Altötting werden auf Initiative der Kreisräte nun auch gefragt, ob sie dafür sind, dass in Burghausen ein ambulantes Gesundheitszentrum aufgebaut und in Altötting die Akutmedizin konzentriert wird.
Zwei Bürgerentscheide mit zwei gegensätzlichen Fragen kommen am 15. März also auf die Altöttinger Landkreisbürger zu. Und ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten die Frage mit Ja beantworten. Damit haben beide Bürgerentscheide die Aussicht auf Erfolg, was zu einer bizarren Konstellation führen könnte.
Für diesen Fall sieht Artikel 12a der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern einen Stichentscheid vor. Dafür muss der Kreistag eine Stichfrage formulieren.
Stichfrage formuliert
Offenbar rechnen die Altöttinger Kreisräte damit, dass ein Stichentscheid nötig sein wird, denn sie beschlossen in ihrer Sitzung folgende Stichfrage: "Werden die bei Bürgerentscheid 1 und Bürgerentscheid 2 zur Abstimmung gestellten Fragen jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?"
Wie ein Landratsamtssprecher auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" mitteilte, wird die Stichfrage als dritte Frage auf dem Stimmzettel abgedruckt, den die Wähler bei der Abstimmung am 15. März erhalten werden. Der Wähler muss sich bei der Stichfrage also klar positionieren und kann nur einen der beiden Entscheide ankreuzen.
Laut Landkreisordnung gilt dann diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der Wähler ausspricht.